Hallo thomas,
für Männer, die bis zum 30. Juni 2011 als Wehrpflichtige einen Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, hat der Staat Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Andere soziale Dienste, mit denen die Zivildienstpflicht erfüllt werden konnte, wie z.B. ein Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz können nicht für die Rente angerechnet werden.