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Experten-Antwort

Ehrenamt

von thomas01.10.2018 | 13:27
418 Ansichten
4 Antworten

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hallo zusammen, ich habe in den 80'er bis 1995 den dienst im erweiterten Katastrophenschutz abgeleistet, mindestzeit 10 jahre. ist dieser Dienst rentenrelevant? Wehrdienst und Zivieldienst sind ja rentenwirksam. Über eine antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit besten Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo thomas,

für Männer, die bis zum 30. Juni 2011 als Wehrpflichtige einen Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, hat der Staat Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Andere soziale Dienste, mit denen die Zivildienstpflicht erfüllt werden konnte, wie z.B. ein Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz können nicht für die Rente angerechnet werden.

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3 Antworten

thomasam 01.10.2018 | 16:41
Danke für die Information. naja, ist nicht gerecht. Aber unser Rentensystem???!! Mit besten Grüßen Thomas
Blickpunkt?am 02.10.2018 | 10:23
Während andere Ihren Wehrdienst leisteten, haben Sie voll im Berufsleben gestanden. Vollen Gehalt bezogen und volle Rentenbeiträge bezahlt. Es ist eine Sache der Betrachtung ob dies wohl gerecht war?
santanderam 02.10.2018 | 10:39
@thomas Bei mir waren es 18 Monate Grundwehrdienst UND 45 Jahre Freiwillige Feuerwehr ohne dass ich aus dem freiwilligen Feuerwehrdienst irgendwelche Ansprüche erwarte. Na das ist doch was. Oder ?
Deutsche Rentenversicherung
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