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Experten-Antwort

Ehrenamt

von Frage10.01.2012 | 09:07
3658 Ansichten
4 Antworten
Ich bin Witwe und bekommen neben der Witwenrente auch schon meine eigene Rente. Da ich noch fit bin, möchte ich ein Ehrenamt in unserem Pflegeheim aufnehmen. Von einer Bekannten habe ich erfahren, dass dies zu einer Kürzung meiner Renten führen kann. Wird diese Aufwandsentschädigung berücksichtigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2012 | 13:43

Ab dem 01.01.2007 gibt es einen neuen Freibetrag für alle ehrenamtliche Tätigkeiten. Die pauschale Aufwandsentschädigung hierfür ist bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro jährlich steuerfrei. Falls Sie unter diesem Betrag liegen, wird diese Aufwandsentschädigung nicht auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wie bereits von W*lfgang angegeben, sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen anhand der konkreten Zahlen (Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung) rechtsverbindlich Auskunft erteilen, ob eine Anrechnung erfolgt oder nicht.

3 Antworten

W*lfgangam 10.01.2012 | 23:33
Hallo Frage, googlen Sie mal nach: ehrenamt übungsleiterpauschale geringfügigkeitsrichtlinien das PDF an Stelle 4 sollte Ihre Frage beantworten, Seite 28 (500 EUR im Jahr sind steuerfrei, wenn es noch aktuell ist. Daneben noch interessant zu wissen, wie hoch Ihre eigene Rente ist). TIPP: nächste Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen und alle Zahlen auf den Tisch - besser noch, schriftlich nachfragen. Der/die ExpertIn wird sicher morgen näher dazu Stellung beziehen. Gruß w.
Lenaam 10.01.2012 | 22:40
Wenn Sie ihr normales Renteneintrittsalter überschritten haben, dürfen Sie unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass es sich "rentenschädlich" auswirkt. Haben Sie dieses Alter (65) noch nicht erreicht, können Sie bis zu 400 Euro monatlich ohne Anrechnung verdienen.
-K-am 11.01.2012 | 08:05
Lena schrieb

Wenn Sie ihr normales Renteneintrittsalter überschritten haben, dürfen Sie unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass es sich "rentenschädlich" auswirkt.

Haben Sie dieses Alter (65) noch nicht erreicht, können Sie bis zu 400 Euro monatlich ohne Anrechnung verdienen.

Es ist richtig, dass Sie nach erreichen der Regelaltersgrenze zu Ihrer ALTERSRENTE unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Die Einkommensanrechung bei Ihrer WITWENRENTE erfolgt aber weiterhin. Es sei denn, Ihr Ehemann wäre bereits vor 1986 verstorben.
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