Ab dem 01.01.2007 gibt es einen neuen Freibetrag für alle ehrenamtliche Tätigkeiten. Die pauschale Aufwandsentschädigung hierfür ist bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro jährlich steuerfrei. Falls Sie unter diesem Betrag liegen, wird diese Aufwandsentschädigung nicht auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wie bereits von W*lfgang angegeben, sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen anhand der konkreten Zahlen (Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung) rechtsverbindlich Auskunft erteilen, ob eine Anrechnung erfolgt oder nicht.