Ab dem 01.01.2007 gibt es einen neuen Freibetrag für alle ehrenamtliche Tätigkeiten. Die pauschale Aufwandsentschädigung hierfür ist bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro jährlich steuerfrei. Falls Sie unter diesem Betrag liegen, wird diese Aufwandsentschädigung nicht auf Ihre Witwenrente angerechnet. Wie bereits von W*lfgang angegeben, sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In der Beratungsstelle kann man Ihnen anhand der konkreten Zahlen (Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung) rechtsverbindlich Auskunft erteilen, ob eine Anrechnung erfolgt oder nicht.
Wenn Sie ihr normales Renteneintrittsalter überschritten haben, dürfen Sie unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass es sich "rentenschädlich" auswirkt.
Haben Sie dieses Alter (65) noch nicht erreicht, können Sie bis zu 400 Euro monatlich ohne Anrechnung verdienen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.