Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sarah N.,
neben Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie weitere Einkünfte erzielen. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie die Höchstgrenze einhalten und dass Sie Ihre Tätigkeit nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens ausüben. In dem von Ihnen beschriebenem Sachverhalt sollten diese Voraussetzungen gegeben.
Das Vorliegen von Erwerbsminderung kann Ihr Rentenversicherungsträger grundsätzlich jederzeit prüfen.
Gern können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort beraten lassen. Dort wird man Ihnen die gesetzlichen Vorschriften erläutern. Hinsichtlich der Frage, ob eine gesundheitliche Überprüfung durchgeführt wird, kann vor Ort jedoch keine Entscheidung getroffen werden.
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