So wie Sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich nicht um Hinzuverdienst, der bei der EM-Rente anzurechnen wäre.
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So wie Sie den Sachverhalt schildern, handelt es sich nicht um Hinzuverdienst, der bei der EM-Rente anzurechnen wäre.
Nein. Grundsätzlich ist dahingehend - zumindest in Bezug auf die von Ihnen geschilderte ehrenamtliche Tätigkeit - aus meiner Sicht nichts zu befürchten. Eine Überprüfung der EM-Rente ist dennoch - wie von "Hamster" beschrieben - nie ausgeschlossen.
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