Hallo Herr Meier,
nach Ihren Angaben erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes (sogenannte Arbeitsmarktrente).
Auch bei Ausübung eines Ehrenamts könnte ein Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegen, daher unterliegt die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung den Mitteilungspflichten.
Auswirkungen auf den Anspruch auf die Rente dürften sich durch die Solo-Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter regelmäßig aber nicht ergeben. Sollte neben der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter eine weitere Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit innerhalb der zulässigen Zeitgrenzen ausgeübt werden, sind die Auswirkungen auf den Rentenanspruch im Einzelfall zu prüfen.
Sofern Sie als Erhebungsbeauftragter für den Zensus 2022 ehrenamtlich eingesetzt werden, ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei und damit auch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung