Hallo Volker,
die Frage, ob Sie trotz der beschriebenen Tätigkeit noch voll erwerbsgemindert sind, kann ich nicht beantworten. Zu prüfen wäre im Einzelfall, welche Tätigkeit Sie ausüben und ob diese Tätigkeit im Widerspruch zu Ihren festgestellten Leistungseinschränkungen steht sowie wie häufig Sie diese Tätigkeit ausüben.
Die kleine Aufwandsentschädigung beeinflusst die Höhe Ihrer EM-Rente nicht, wenn sie steuerfrei ist (z. B. Übungsleiterpauschale),
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