Hallo vorsorge,
wann die Betriebliche Altersvorsorge Sinn macht, ist eine Frage, die nicht allgemein beantwortet werden kann. Hier eine Broschüre zu diesem Thema zum Überblick:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/betriebliche_altersversorgung.html
Man muss das im Einzelnen abwägen, z. B.:
- Welche Produkte bietet der Arbeitgeber an bzw. was ist über Tarifvertrag geregelt?
- Zahlt der Arbeitgeber mit ein?
- Im Zeitpunkt der Beitragszahlung fallen für die umgewandelten Beträge keine SV-Beiträge und Steuern an (=Einsparung). Dadurch mindert sich aber natürlich der gesetzliche Rentenanspruch für diese Zeit. Und im Zeitpunkt der Auszahlung ist der Betrag ggf. voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig.