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Experten-Antwort

Eigene Altersvorsorge

von Marita05.09.2024 | 14:58
290 Ansichten
10 Antworten
Ich hatte in den 1980er Jahren 2 kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen, auf meine Initiative. In der Form einer Direktversicherung für die damals sehr geworben wurde, als Eigenvorsorge. Der Arbeitgeber hat keine Beiträge dazu gegeben. Nun kommt die Krankenversicherung und Pflegeversicherung und möchte von der ausgezahlten Summe über 20 Prozent Beiträge von mir. Das kann doch nicht richtig sein!!! Diese Lebensversicherung hat nichts mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu tun. Die betriebliche Altersvorsorge war bei meinem Arbeitgeber ganz klar in der Betriebsvereinbarung geregelt. Meine selbst abgeschlossene Lebensversicherung hat damit nichts zu tun.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2024 | 05:14

Hallo Marita,

 

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Falsche Baustelleam 05.09.2024 | 15:13
Und was ist Ihre Frage an die DRV? Fragen zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden die DRV-Experten mit Sicherheit nicht beantworten.
Kommt drauf anam 05.09.2024 | 15:16
Falls Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, ist das völlig normal: https://www.muehlenbein.de/wann-fallen-krankenkassenbeitraege-fu…
Maritaam 05.09.2024 | 15:26
Falsche Baustelle schrieb

Und was ist Ihre Frage an die DRV?

Fragen zu Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden die DRV-Experten mit Sicherheit nicht beantworten.

Ich dachte es geht hier auch um die Altersvorsorge ? Um die eigene. Freiwillig versichert war ich nicht.
KKam 05.09.2024 | 15:58
Marita schrieb

Ich dachte es geht hier auch um die Altersvorsorge ? Um die eigene.

Freiwillig versichert war ich nicht.

Aber nicht um Fragen zu Sozialabgaben. Dass Sie hier bestehende Gesetze dazu in Frage stellen, macht es auch nicht besser. Was glauben Sie denn hier in einem anonymen Rentenforum zu erreichen?
Ham 05.09.2024 | 16:20
Vielleicht erfahren Sie dazu etwas bei der Verbraucherzentrale oder Sie lassen sich juristisch beraten.
ThomasRam 05.09.2024 | 17:12
Vielleicht lesen Sie mal das: https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/direktversi… Eine Direktversicherung ist eine betriebliche Altervorsorge. Eine Direktversicherung wurde normalerweise vor der Versteuerung des Einkommens vom Brutto abgezogen und auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Der Arbeitgeber hat normalerweise nichts dazu beigetragen, das kam erst viel später. Sehr arbeitnehmerfreundliche AGs haben entweder die Pauschalsteuer übernommen und/oder einen Teil der Beiträge mitbezahlt. Bei Verrentung fallen KV/PV-Beiträge an, ebenso bei einmaliger Kapitalauszahlung (auf 120 Monate verteilt)
Du meine Güte am 05.09.2024 | 18:41
Doch, das kann sehr wohl sein. Hier ist aber das falsche Forum.
Hallo.am 06.09.2024 | 10:29
Hallo. Schau mal sen Link. Wenn Du Sozialabgaben während der Ansparzeit gespart hast musst Du sie jetzt zahlen. Das ist bei einer Direktversicherung fast immer so. https://www.lv1871.de/lv/direktversicherung/sozialabgaben/…
Antwortam 06.09.2024 | 13:19
Hallo, leider ist das tatsächlich so. Hier können Sie mal schauen: https://dvg-ev.org/ueber-uns/historie/… Es gibt einen kleinen Freibetrag und für den Rest muss man nicht nur den eigenen Krankenkassenbeitrag und den Pflegekassenbeitrag bezahlen, sondern auch den Beitrag des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber konnte sich damals diesen Sozialversicherungsbeitrag sparen und der Vorsorgende ist bei Auszahlung der Geschädigte. Bezahlen müssen Sie bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV. Nur wenn Sie nachweisen können, dass die Beiträge komplett von Ihnen allein gezahlt wurden, z.B. bei einer privaten Weiterzahlung, dann gibt es ein Gerichtsurteil, dass Sie auf den privaten Teil keine Beiträge zu zahlen haben. Der Vertrag muss dann aber auch nur auf Ihren Namen laufen.
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