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Experten-Antwort

Eigene Betriebsrente bei der Ermittlung der Hinterbliebenenrente

von Maria19.07.2024 | 13:10
269 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, in der Beschreibung zur Ermittlung des Nettoeinkommens heißt es, dass 17.5 bzw. 23 Prozent von der eigenen Betriebsrente abgezogen werden. Wann sind es 17,5 und wann sind es 23 Prozent? Und an welcher Stelle der Berechnung (siehe unten) fließt diese Nettosumme der Betriebsrente, z. B. 300 Euro, ein? Das beschriebene Beispiel unter der Überschrift "Doppelrente" für mehr als vier Millionen habe ich zugrunde gelegt: Verwitwete Rentnerin mit einer monatlichen Altersrente in Höhe von brutto 1.400 Euro. Als volle Hinterbliebenenrente könnte sie 850 Euro erhalten. Sie ist 2011 in Rente gegangen. Brutto 1.400,00 € pauschaler Abzug von 14 % - 196,00 € damit rechnerisches Netto von ... 1.204,00 € minus Freibetrag von … (ab 1.7.2024) - 1.038,05 € Nettorente übersteigt den Freibetrag um 165,95 € minus Anrechnungsbetrag von 40 Prozent (165,95 x 40 %) 66,38 € ausgehend von der vollen Hinterbliebenen-Rente von 850,00 € abzüglich Anrechnungsbetrag - 66,38 € Brutto-Hinterbliebenenrente 783,62 €

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

 

bei der Betriebsrente entscheidet sich der Prozentsatz nach Beginn dieser Leistung und Art der Besteuerung. Nachzulesen ist dies unter https://rvrecht-drvob.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/01_Sozialgesetzbuch/04_SGB_IV/pp_0001_25/0018b/0018b_2024_04_01.html (§18b Absatz 5 Nummer 5 in Verbindung mit §18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.

 

Ihr Rechenweg ist korrekt abgebildet. Die Summe aller Einkommen nach pauschalem Abzug ergeben das rechnerische (fiktive) Netto.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mariaam 22.07.2024 | 11:09
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Lieber Experte, liebe Expertin, vielen Dank für Ihren Link, den ich leider nicht öffnen kann. Können Sie diesen bitte noch einmal anfügen. Und weiterhin möchte ich wissen, an welcher Stelle der (fiktiven) Netto-Berechnung die Betriebsrente abgezogen wird bzw. in die Berechnung einfließt! Können Sie mir damit bitte behilflich sein! Besten Dank im Voraus1
Deutsche Rentenversicherung
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