Hallo Maria,
bei der Betriebsrente entscheidet sich der Prozentsatz nach Beginn dieser Leistung und Art der Besteuerung. Nachzulesen ist dies unter https://rvrecht-drvob.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/01_Sozialgesetzbuch/04_SGB_IV/pp_0001_25/0018b/0018b_2024_04_01.html (§18b Absatz 5 Nummer 5 in Verbindung mit §18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.
Ihr Rechenweg ist korrekt abgebildet. Die Summe aller Einkommen nach pauschalem Abzug ergeben das rechnerische (fiktive) Netto.