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Experten-Antwort

Eigene Rente wird sie auf die Witwenrente angerechnet

von Peppa27.10.2023 | 05:45
479 Ansichten
4 Antworten

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1990 geheiratet wird meine Rente auf Witwenrente angerechnet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Peppa,

 

im Falle des Todes erhält der überlebende Ehepartner in den ersten drei Kalendermonaten 100% der Rente des Verstorbenen. Ab dem vierten Kalendermonat stehen der Witwe bzw. dem Witwer dann grundsätzlich 60% der Rente zu. Allerdings wird ab diesem Zeitpunkt auch das eigene Einkommen, also ihre eigene Altersrente angerechnet. Überschreitet das eigene Einkommen den Freibetrag von derzeit 992,64 Euro, wird die Hinterbliebenenrente (Witwenrente) nur in verminderter Höhe ausgezahlt. In diesem Fall werden 40% des den Freibetrag überschreitenden Betrags angerechnet.

Gern können Sie sich auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

santanderam 27.10.2023 | 05:57
Nein. Aber je nach Höhe der Witwenrente wird diese auf die Rente angerechnet.
Corneliusam 27.10.2023 | 06:11
Genau das Gegenteil ist richtig.
Klugpuperam 27.10.2023 | 06:29
Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht wird eine eigene Rente als Einkommen berücksichtigt. Ein Euro (brutto) eigene Rente oberhalb der Freibetrages führt bei unterstellter KVdR zu knapp 30 Cent weniger ausgezahlter Witwenrente.
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