Guten Tag Peppa,
im Falle des Todes erhält der überlebende Ehepartner in den ersten drei Kalendermonaten 100% der Rente des Verstorbenen. Ab dem vierten Kalendermonat stehen der Witwe bzw. dem Witwer dann grundsätzlich 60% der Rente zu. Allerdings wird ab diesem Zeitpunkt auch das eigene Einkommen, also ihre eigene Altersrente angerechnet. Überschreitet das eigene Einkommen den Freibetrag von derzeit 992,64 Euro, wird die Hinterbliebenenrente (Witwenrente) nur in verminderter Höhe ausgezahlt. In diesem Fall werden 40% des den Freibetrag überschreitenden Betrags angerechnet.
Gern können Sie sich auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung