Ihre Versichertenrente ist auf die Witwenrente anzurechnen. Wurde bisher bereits Einkommen (z.B. Arbeitsentgelt) auf die Witwenrente angerechnet, stellt der Hinzutritt der Versichertenrente eine Einkommensänderung dar. Erhöht sich durch die Altersrente Ihr Einkommen, weil z.B. das Arbeitsentgelt neben der Altersrente weiterhin bezogen wird, wirkt sich die Einkommensänderung erst zum nächstfolgenden 01.07. aus. Mindert sich Ihr Einkommen ab dem Beginn der Altersrente um mindestens 10 %, weil Sie zum Beispiel Ihre Beschäftigung aufgegeben haben, wirkt sich die Einkommensänderung ab dem Beginn der Altersrente aus.
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