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Experten-Antwort

Eigene Rente und Witwenrente plus Mini-Job

von Berta26.05.2018 | 08:53
2930 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich bin 77 Jahre alt und beziehe meine Rente und da mein Mann jetzt verstorben ist auch eine Witwenrente. Meine Rente liegt bei ca. 820 Euro, die meines verstorbenen Mannes bei 860 Euro. Ich habe also 1680 Euro zur verfügung und möchte jetzt einen MiniJob mit einem Verdienst von 450 Euro monatlich annehmen. Wieviel wird mir dann von der Rente gekürzt? Herzlichen Dank schon mal im Vorraus. Berta

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berta,

W*lfgang hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

630 Euro.am 26.05.2018 | 10:53
W*lfgangam 26.05.2018 | 21:16
Hallo Berta, da Ihre eigene Rente schon nahe an der Einkommens-Anrechnungsgrenze für die Witwenrente liegt, lassen Sie den Minijob natürlich versicherungspflichtig bleiben und er wird nur mit lediglich 270 EUR/davon 40 % (max. 108 EUR), bei der Witwenrente angerechnet... Daneben erhöht sich Ihre eigene Altersrente zum 01.07. jeweils geringfügig. Kompliziert? ...ganz einfach, Ihre nächste Beratungsstelle macht es Ihnen anhand der vorliegenden Zahlen konkret. In Summe werden Sie mit dem zusätzlichen Minijob immer mehr haben, als ohne. Vergessen Sie aber nicht, der DRV zur Witwenrente die neuen Einkünfte auch mitzuteilen. Gruß w.
Konrad Schießlam 30.05.2018 | 11:50
Und so, rechnet man in Bayern. 820,-- Bruttorente minus 14% Abschlag 114,80 705,20. 450,-- Geringverdiener Job 40% Abschlag 180,-- 270.-- 975,20 minus ( 1.7.18) 32,03 Rentenwert x 26,4 fach minus 845,59 Anrechnungsfrei ______ 129,61 mit 40% minus 54,84 der Witwenrente von 860 Brutto. MfG.
W*lfgangam 30.05.2018 | 20:26
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Hallo KS, die 820 dürften wohl der Netto-Zahlbetrag sein - davon kann man nicht nochmal 14 % abziehen, ggf. sind es auch nur 13 % von der Brutto-Rente ;-) Spekulation eben ... Bundesweit - gilt auch für Bayern ;-) - wird man den individuellen Anrechnungsbetrag anhand der konkreten Beträge auf den Cent genau bestimmen können, wenn Berta den bei Ihrer DRV nachfragt. Gruß w.
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