Für die Förderberechtigung ist das Vorliegen der wohnungswirtschaftlichen Verwendung erforderlich.
Die wohnungswirtschaftliche Verwendung liegt vor, wenn der Kauf der Immobilie folgenden Gesichtspunkten gerecht wird:
Die Immobilie dient eigenen Wohnzwecken, ist der Hauptwohnsitz der sich im Inland befindet und stellt den Lebensmittelpunkt des Förderberechtigten dar.
Nur unter diesen Bedingungen ist eine Förderberechtigung gegeben. Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, besteht keine Förderberechtigung.
Insoweit wäre für den Kauf einer Immobilie, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt selbst bewohnen wollen keine Förderberechtigung gegeben.