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Eigentum

von Ben17.06.2007 | 22:39
1420 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen. Bin seit einiger Zeit Dauerrentner (35 J.). Meine Frage wäre, darf ich mir, b.z.w. kann sich meine Frau und ich, ein selbstgenutztes Eigenheim zulegen ohne dass sich dass auf die Rentenzahlung auswirkt? Frage 2 wäre: Welche LVA wäre für mich zuständig, wenn ich von Berlin nach OHV ziehen würde. Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar. Ben

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.06.2007 | 14:22

Hallo Ben,

wir verweisen auf die Ausführungen von "bekiss".

Der Erwerb eines Hauses hat keinerlei Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung bei Rentenbezug.

1 Antworten

bekissam 17.06.2007 | 23:23
Darf ich mir, bzw. können sich meine Frau und ich, ein selbst genutztes Eigenheim zulegen ohne dass sich dass auf die Rentenzahlung auswirkt? Ja, das dürfen Sie. Ob Sie können, entzieht sich meiner Beurteilung. Welche LVA wäre für mich zuständig, wenn ich von Berlin nach OHV ziehen würde. Keine LVA! Die gibt es seit 01.10.2005 nicht mehr. Sie nennt sich seit dem "Deutsche Rentenversicherung". Der Leistungsträger, von dem Sie Ihre Rente erhalten, bleibt auch weiterhin zuständig. Sie müssen nur den Umzug beim Renten Service der Deutschen Post AG anzeigen. Dazu finden Sie alle Informationen unter www.rentenservice.com im Internet.
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