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Eigentum an durch "Teilhabe am Arbeitsleben" bezahltem Tisch

von Ra Be25.11.2015 | 18:21
5363 Ansichten
15 Antworten
Hallo ich habe vor ein paar Monaten einen höhenverstellbaren Tisch finanziert bekommen , über das Programm "teilhabe am Arbeitsleben " der DRV. Frage: Sollte ich meine jetzige Arbeitsstelle aufgeben und als Selbständiger weiterarbeiten, ist der Tisch dann trotzdem mein Eigentum?

15 Antworten

Hermannam 25.11.2015 | 18:28
Bisher war ich immer der Meinung sowas läuft direkt über den Arbeitgeber und nicht über den Arbeitnehmer. Man lernt nie aus.
Schorscham 25.11.2015 | 19:15
Diese Frage kann Ihnen nur der zuständige DRV-Sachbearbeiter beantworten, da es sich bei Arbeitshilfen um individuelle Entscheidungen handelt. Denkbar wäre z.B., dass Sie im Falle eines Arbeitsplatzwechsels erneut Arbeitshilfen beantragen müssten, weil es ja theoretisch sein könnte, dass am neuen Arbeitsplatz ganz ander Bedingungen herrschen. Wer von seiner Krankenkasse medizinische Hilfsmittel wie z.B. Rollstuhl, Badewannenlift etc. bewilligt bekommt, muss diese Hilfsmittel gewöhnlich wieder abgeben, sobald diese nicht mehr benötigt werden. Bei Arbeitshilfen könnte es ähnlich sein.
W*lfgangam 25.11.2015 | 21:13
Hallo Ra Be, wer war denn Vertragspartner bei Bestellung/Lieferung des Tisches? Die DRV gibt nur einen 'Zuschuss', tritt aber nicht in die vertraglichen Pflichten/Rechte des Gegenstandes ein. Gruß w.
Schorsch Knöpfleam 26.11.2015 | 00:05
Spenden sie den Tisch doch den bedürftigen Asylanten, die können ihn auf jeden Fall in den kalten Wintertagen noch als Brennholz gebrauchen.
Achillam 26.11.2015 | 06:25
Der Tisch gehört Ihnen und nicht dem Arbeitgeber. Sie können bei Kündigung frei über den Verbleib des Tisches entscheiden. Bei der Rentenversicherung ist es so, dass dieses Hilfsmittel aus Ihren Beiträgen finanziert worden ist und somit einzig und allein Ihnen zu steht. Grds. dürfte auch keine andere Person an diesem Schreibtisch arbeiten.
???am 26.11.2015 | 08:44
Aus Sicht der DRV ist die Mitnahme des Schreibtischs an einen anderen Arbeitsplatz kein Problem. Sie müssen das eher mit Ihrem Arbeitgeber klären. Hier kommt es häufiger zu Schwierigkeiten, manchmal weil der Chef den neuen Tisch als Betriebsinventar sieht oder er sogar einen Teil der Rechnung gezahlt hat.
Rá beam 26.11.2015 | 11:43
Was meinen Sie mit "theoretisch"?
=//=am 26.11.2015 | 12:13
Für einen höhenverstellbaren Schreibtisch gibt es von der DRV grundsätzlich nur einen Zuschuß von höchstens 800 EUR inkl. MWST. War also der Tisch teurer als 800 EUR, wird vermutlich der Arbetgeber den Rest draufgezahlt haben. Dann müßten Sie sich mit dem Arbeitgeber einigen, wem der Tisch gehört. War der Schreibtisch günstiger als 800 EUR, hat die DRV den Zuschuss dafür an SIE gezahlt bzw. der Schreibtisch ist ohne Anteil des Arbeitgebers bezahlt worden. Dann gehört der Schreibtisch IHNEN und der Arbeitgeber kann keine Rechte geltend machen.
???am 26.11.2015 | 14:54
Solange bei der DRV nicht der Verdacht entsteht, Sie hätten sich durch ein gefaketes Beschäftigungsverhältnis den Anspruch auf Ihren Tisch erschlichen, sprich Betrug begangen, ist die DRV unkompliziert. Da kommt auch keine Meldung auf den Tisch: Achtung Versicherter Ra Be Beschäftigungsende 3 Monate nach Zahlung Tisch. Da Sie so auf dem "Eigentum" am Tisch herumhacken: Das Eigentum an beweglichen Dingen erwirbt man nach § 929 BGB. Rechtlich gesehen ist die Frage, wem der Verkäufer das Eigentum an dem Tisch übereignen wollte und ob derjenige das Eigentum auch haben wollte. Da kann es dann rechtlich schon mal kompliziert werden. Von daher machen Sie es einfach: Reden Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Da er ja nichts dazugezahlt hat, gibt es normalerweise kein Problem.
Ra Beam 26.11.2015 | 13:58
OK. Danke. Nein der AG hat sich nicht am Tischbetiligt. Somit ist der Tisch also mein Eigentum, egal ob und wie lange ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbständig, arbeitslos oder wieder festangestellt bin?
Werner R.am 26.11.2015 | 14:48
Ra Be schrieb

OK. Danke.

Nein der AG hat sich nicht am Tischbetiligt.

Somit ist der Tisch also mein Eigentum, egal ob und wie lange ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbständig, arbeitslos oder wieder festangestellt bin?

Ich bekam damals wegen meiner Schwerbehinderung einen eigenen Arbeitsmittel-Transportwagen gestellt, während sich alle anderen Kollegen jedesmal um freie Wagen kloppen mussten. Nach meinem Ausscheiden durfte ich diesen Transportwagen aber nicht mitnehmen, obwohl ich ihn auch zuhause gut gebrauchen konnte.
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