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Eikommensanrechnung

von Gerd28.04.2010 | 10:32
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7 Antworten

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Ich beziehe Altersrente und Rente aus der gesetzlichen UV. Ist mein Zusatzbeitrag, den ich ab Februar 2010 zur KK zahlen muss (8 €) ab 01.07.2010 bei der EK-anrechnung zu berücksichtigen von der BG? (Ansonsten ändert sich meine Rente aus der RV ja wohl leider nicht)

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 28.04.2010 | 11:27

Bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente wird die eigene Versichertenrente angerechnet. Diese Versichertenrente wird im Rahmen der Einkommensanrechnung um die Höhe des Zusatzbeitrages von 8 € im Monat gekürzt. Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie einen Zusatzbeitrag zahlen, wird er diesen einkommensmindernd berücksichtigen.

Moderatoren-Antwortam 28.04.2010 | 14:03

Gerd sprach ja von der Einkommensanrechnung; und die gibt es nur bei einer Hinterbliebenenrente. Ferner indiziert das Datum 01.07. die Existenz einer Einkommensanrechnung, denn zu diesem Zeitpunkt würde sich das um den Zusatzbeitrag geminderte Einkommen auswirken. Ist dies nicht der Fall, können wir dies ja als allgemeine Information stehen lassen. Der Zusatzbeitrag wirkt sich hingegen bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn sie mit einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentrifft. Für die Frage, ob der Zusatzbeitrag in irgend einer Form bei der Verletztenrente zu berücksichtigen ist, müssten Sie sich mit Ihrer BG in Verbindung setzen.

Moderatoren-Antwortam 30.04.2010 | 10:29

Hallo Erich,

beim Minijob hat der Arbeitgeber pauschale Beiträge ( derzeit 15 % ) zur Sozialversicherung zu entrichten. Eine Grenze nach unten hin gibt es nicht.

4 Antworten

Nixam 28.04.2010 | 11:11
Nein, der Zusatzbeitrag wird nicht bei der Rentengewährung berücksichtigt. Vielmehr hat er Lenkungsfunktion und soll Sie dazu bewegen, eine beitragsfreie Krankenkasse auszusuchen, wenn Ihnen der Zusatzbeitrag zuviel wird. Viele Grüsse Nix
Skatrentneram 28.04.2010 | 12:49
Bei der Frage von Gerd war doch von einer Hinterbliebenenrente gar nicht die Rede. Warum dann diese Anwort ?
Renten-Fachmannam 28.04.2010 | 13:59
Gerd stellte in der Überschrift und in der Frage auf die Einkommensanrechnung ab. Eine "Einkommensanrechnung" gibt es aber nur bei Hinterbliebenenrenten. Vielleicht hat der Experte deshalb seine Antwort entsprechend formuliert. Eventuell wollte Gerd wissen, ob sich bei der "Anrechnung der UV-Rente auf die Altersrente" etwas ändert. Auch kann die Frage so ausgelegt werden, ob bei einer Altersrente in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze Auswirkungen auf die Einhaltung der "Hinzuverdienstgrenze" entstehen. Je genauer die Fragestellung mit Benutzung der offiziellen Bezeichnungen, desto konkreter die Auskunft. Das soll jetzt aber kein Vorwurf sein, da sich bei bestimmten Fachbegriffen der Normalbürger wirklich nicht auskennen kann.
Ericham 29.04.2010 | 10:54
Hallo ! Es handelt sich um geringen und kurzfristigen Zuverdienst. Altersrente Jahrg. 39 Wie hoch darf das Entgeld im Monat sein, ohne, daß Sozialversicherungsbeiträge, berechnet werden ?
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