Bei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente wird die eigene Versichertenrente angerechnet. Diese Versichertenrente wird im Rahmen der Einkommensanrechnung um die Höhe des Zusatzbeitrages von 8 € im Monat gekürzt. Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie einen Zusatzbeitrag zahlen, wird er diesen einkommensmindernd berücksichtigen.