Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente wird die eigene Versichertenrente angerechnet. Diese Versichertenrente wird im Rahmen der Einkommensanrechnung um die Höhe des Zusatzbeitrages von 8 € im Monat gekürzt. Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie einen Zusatzbeitrag zahlen, wird er diesen einkommensmindernd berücksichtigen.
Gerd sprach ja von der Einkommensanrechnung; und die gibt es nur bei einer Hinterbliebenenrente. Ferner indiziert das Datum 01.07. die Existenz einer Einkommensanrechnung, denn zu diesem Zeitpunkt würde sich das um den Zusatzbeitrag geminderte Einkommen auswirken. Ist dies nicht der Fall, können wir dies ja als allgemeine Information stehen lassen. Der Zusatzbeitrag wirkt sich hingegen bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn sie mit einer Rente der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentrifft. Für die Frage, ob der Zusatzbeitrag in irgend einer Form bei der Verletztenrente zu berücksichtigen ist, müssten Sie sich mit Ihrer BG in Verbindung setzen.
Hallo Erich,
beim Minijob hat der Arbeitgeber pauschale Beiträge ( derzeit 15 % ) zur Sozialversicherung zu entrichten. Eine Grenze nach unten hin gibt es nicht.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.