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Experten-Antwort

Eilantrag Reha durch Rentenversicherung

von Jung03.03.2015 | 13:34
1560 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe im Januar während einer AU auf anraten meiner Hausärztin u meines Orthopäden einen Reha Antrag gestellt, der auch innerhalb 2 Wochen genehmigt wurde. Auf dem Bescheid stand "bevorzugte Aufnahme durch die Klinik" . Mein Anruf in der Klinik bestätigte dass ich dort als Eilfall angemeldet bin. Auf mein Nachfragen ob ich schon den Termin wissen durfte damit ich auch meinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren kann wurde ich gefragt ob ich denn gerade arbeiten würde. Ich sagte dass ich im Moment einen Arbeitsversuch machen würde (der Arbeitsversuch ging allerdings nicht gut und ich bin seitdem wieder AU) . Kann mir dieser -gescheiterte) Arbeitsversuch jetzt zum Nachteil ausgelegt werden und ich muss jetzt doch länger auf den Aufnahmebereit der Klinik warten oder muss sich die Klinik an die Vorgaben der DRK als Eilfall trotzdem halten? Bin gerade etwas verunsichert.... Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort darauf geben. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jung,

die Rehabilitierung wird von der Rentenversicherung durchgeführt. An die Vorgaben der Rentenversicherung muss sich die Rehaeinrichtung regelmäßig halten.

Ich würde den Arbeitsversuch und das Scheitern desselbigen an den Rententräger und an die Rehaeinrichtung melden (sofern noch nicht geschehen).

Wenn man der Meinung ist, dass der Arbeitsversuch noch läuft, könnte man gehalten sein Ihre Reha Angelegenheit evtl. noch aufzuschieben. Tatsächlich ist der Arbeitsversuch aber bereits erfolglos beendet. Würde ich -um ggf. Missverständnisse zu vermeiden- nochmal genau so mitteilen und nochmal den Sinn und die Notwendigkeit einer zügigen Aufnahme darstellen.

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1 Antworten

Achillam 03.03.2015 | 13:49
Die Klinik muss sich an die Kennzeichnung der DRV halten, da die DRV aus gesundheitlichen Gründen Fälle als Eilfall kennzeichnet. Eine Aufnahme sollte immer innerhalb von 3 Monaten nach Bescheiderteilung erfolgen.
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