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Experten-Antwort

EILT! Wichtige Fragen zu Fristen - Antrag auf Teilhabe auch unvollständig fristgerecht?

von Ulla Koiker16.08.2016 | 20:52
1095 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ein Antrag zur Teilhabe soll "auf den letzten Drücker" abgegeben werden. Was, wenn der Antrag an die Rentenversicherung rechtzeitig zur Post gebracht wird, aber nicht alle Antragsunterlagen beiliegen? Und erst ein paar Tage nach Ablauf der 10-Wochen-Frist nachgereicht werden? Ist das in Ordnung für die Krankenkasse, oder darf die dann erstmal das Krankengeld einstellen? Wo ist das geregelt? Vielen Dank für differenzierten Expertenrat!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulla,

die Aussagen von Wolfgang sind insoweit korrekt. Wenn Sie jedoch Sicherheit haben wollen, geben Sie den Antrag direkt bei einer Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist im Hinblick auf die 10-Wochenfrist nach § 51 Sozialgesetzbuch 5 - SGB V nicht entscheidend.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage weisen wir auf § 51 Absatz 3 SGB V hin. Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.

Grundsätzlich gilt:

Hat die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung nach § 51 Absatz 1 SGB V aufgerufen, sollte man rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Antrag stellen. Es bringt keinen wesentlichen Vorteil, wenn man diesen Antrag erst am letzten Tag der Frist abgibt. Eigentlich gibt es nur Nachteile hinsichtlich des Krankengeldanspruchs, wenn der Antrag zu spät gestellt wird. Diesen Stress sollte man sich ersparen. Eine Woche vor Ende des Ablaufs der 10-Wochenfrist ist man auf jeden Fall im Rennen und hat überhaupt kein Problem mit seiner Krankenkasse.

Unnötige Probleme kann man so ganz leicht selbst vermeiden.

Liebe Grüße

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 16.08.2016 | 21:10
Hallo Ulla Koiker, geben Sie den Antrag so wie er ist bei einer örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ab - Sie erhalten einen Antragsbestätigung - Antrag formell gestellt - das wars, und die Bestätigung legen Sie Ihrer KK vor. Die muss nun 'leider' warten, bis eine Entscheidung getroffen wird/die DRV noch Unterlagen nachfordert ;-) Gruß w. ...*grrr - wie oft wird denn diese Frage täglich wiederholt? - ein Blick in die aktuellen Forenbeiträge/-fragen würde das schon beantworten :-) Trotzdem Verständnis - akute 'Notlage', was soll ich da viel 'Rumlesen' ...dafür sind Foren eben da ;-) PS: die Postbestätigung/ggf. Einschreiben sagt über den Inhalt des Schreibens zunächst mal rein gar nichts aus - als KK-Mitarbeiter/in wäre ich da wohl ziemlich sauer/Krankengeld erst mal gesperrt.
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