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Experten-Antwort

Einarbeitung meiner Nachfolgerin mit Reisetätigkeit

von Michael Noak05.02.2025 | 10:40
116 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitgeber möchte im Rahmen einer Einarbeitungsphase meiner Nachfolgerin, dass ich 3 Tage in meiner passiven ATZ Phase arbeite. Ich soll eine Schulung (Wissensaustausch zu den noch offenen Projekten) abhalten und Ihr meine Kollegen, die die dem Projekt zuarbeiten, die jedoch an einem anderen Standort arbeiten vorstellen. Meine konkreten Fragen: - Darf ich die Einladung annehmen, da es sich um meinen alten Arbeitgeber handelt? - Muss die Einladung durch die Personalabteilung erfolgen? - Muss ein Vertrag abgeschlossen werden? - Wie ist die versicherungsrechtliche Situation (auch wenn ich die Einladung unentgeldlich annehme)? - Muss die Firma eine schriftliche Einladung aussprechen? - Wie bin ich abgesichert für die Dienstreise mit der Kollegin? - Können Nachteile für mich bestehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Noak,

 

bei Ihrem Anliegen handelt es ich ausschließlich um arbeitsrechtliche Fragen. Altersteilzeitverträge werden direkt mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, nicht mit der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen daher bitte an Ihren Arbeitgeber.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Mondkindam 05.02.2025 | 10:43
Das sind alles Fragen, die Arbeitsrecht betreffen und die Rentenversicherung nichts angehen.
Corneliusam 05.02.2025 | 10:45
Das sind alles Fragen, die Sie dem Arbeitgeber stellen müssen. Seitens der DRV werden Sie keine fundierten Information bekommen.
xyzam 05.02.2025 | 11:13
Sehr heikle Angelegenheit für das Arbeitsrecht. Unter Umständen ist das ein Störfall für die ATZ. Nicht darauf einlassen oder arbeitsrechtliche Beratung
Deutsche Rentenversicherung
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