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Experten-Antwort

Einbehalten der Rückzahlung von großer Witwenrente

von Ulrika22.12.2023 | 11:29
1398 Ansichten
1 Antworten
Hallo, ich habe vor 9 Monaten die große Witwenrente, die mir zusteht, beantragt. Grund dafür ist, dass ich mich aus dem Arbeitsleben zurückgezogen habe und ab dem 15.5.23 in Schweden wohne. Nun ist es aber so, dass ich wegen meiner eigenen Rente einen Rechtstreit mit der DRV habe, dieser läuft noch. Es geht um Rückzahlung. Nun hat mir die DRV Rückzahlungen aus meiner Witwenrente nicht bezahlt, da sie das Geld wegen eventueller Rückzahlung aus meiner eigenen Rente einbehalten. Ist das rechtens? Ebenso haben sie die Rente erst zum 1.2.24 bewilligt und nicht zum 15.5.23 wo ich kein Einkommen mehr hatte. Ich würde gerne wissen, ob die DRV zwei verschiedene Vorgänge, also meine Rente und die Witwenrente einfach so verbinden darf. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Hejdå aus Schweden

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2023 | 11:36

Guten Tag Ulrika,

leider ist das korrekt. Da auf die Hinterbliebenenrente Ihre eigenen Einkünfte angerechnet werden, wird eine evtl. Nachzahlung der Versichertenrente, deren Anrechnung zu einer Reduzierung Ihrer Witwenrente führen kann, einbehalten wird. Die evtl. bei der Witwenrente entstehende Überzahlung wird dann mit der Nachzahlung aus der Versichertenrente verrechnet. Erst danach erfolgt ggf. die Auszahlung der (verbleibenden) Nachzahlung. 

Wegen des 01.02.2024 sehen Sie bitte nochmal in Ihren Rentenbescheid für die Witwenrente: ich vermute, dass die große Witwenrente bereits ab 2023 bewilligt wurde (sonst ergäbe sich auch keine Nachzahlung) und am 01.02.2024 die laufende Zahlung beginnt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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