Guten Tag Ulrika,
leider ist das korrekt. Da auf die Hinterbliebenenrente Ihre eigenen Einkünfte angerechnet werden, wird eine evtl. Nachzahlung der Versichertenrente, deren Anrechnung zu einer Reduzierung Ihrer Witwenrente führen kann, einbehalten wird. Die evtl. bei der Witwenrente entstehende Überzahlung wird dann mit der Nachzahlung aus der Versichertenrente verrechnet. Erst danach erfolgt ggf. die Auszahlung der (verbleibenden) Nachzahlung.
Wegen des 01.02.2024 sehen Sie bitte nochmal in Ihren Rentenbescheid für die Witwenrente: ich vermute, dass die große Witwenrente bereits ab 2023 bewilligt wurde (sonst ergäbe sich auch keine Nachzahlung) und am 01.02.2024 die laufende Zahlung beginnt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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