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Experten-Antwort

Einbehaltung der Rente

von Angelika B.25.03.2014 | 10:06
2526 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte im März 2013 eine Urlaubsabgeltung (wg. EMR auf Dauer ) von meinem ehem. Arbeitgeber erhalten. Da die Klärung durch die RV bis Februar 2014 dauerte, wurde mir einfach die Rentenerhöhung seit Juli 2013 nicht gezahlt. Obwohl mein Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn ruhte, ist die Sache beim Widerspruchsausschuss gelandet. Von Juli- Dezember sind 300 Euro Rentenerhöhung nicht gezahlt worden und werden weiterhin einbehalten. Aber das ist doch mein Lebensunterhalt. Kann die DRV das einfach so ? Bis zur endgültigen Entscheidung (mit Anwalt und SG ) kann das doch noch ewig dauern. Also meine Frage: kann die DRV laufende Leistungen bis zur Klärung eines Sachverhaltes einbehalten ? Wo ist die rechtliche Grundlage dafür ? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika B.,

ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten ist es in der Tat schwierig, Ihre Frage zu beantworten beziehungsweise den richtigen Rat zu geben.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um Einzelfall bezogene Informationen zu erhalten.

Gegebenenfalls können Sie einen Termin in einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

=//=am 25.03.2014 | 10:15
Ich nix verstehen! Wenn die Urlaubsabgeltung im März 2013 gezahlt wurde, war vermutlich die Rente in diesem Monat überzahlt. Wenn danach kein Einkommen mehr über der Hinzuverdienstgrenze bezogen wurde, ist die Rente ab April 2013 doch ganz normal ausgezahlt worden?! Wie kann dann eine "Rentenerhöhung" von 300 EUR entstanden sein, die nicht ausgezahlt wird? Evtl. wird die Überzahlung mit einer zur Verfügung stehenden Nachzahlung verrechnet? Wenn jetzt auch noch ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, verzögert sich das Ganze sowieso. Ich tappe aufgrund Ihrer Angaben tatsächlich im Dunkeln. Vielleicht können Sie Ihre Frage etwas präzisieren?
Gigiam 25.03.2014 | 11:34
Hallo @Angelika, überprüfen Sie doch mal was Sie hier schreiben. Von Juli 2013 bis Dezember 2013 wird Ihnen also die Rentenerhöhung von 300 Euro, das sind monatlich 50 Euro vorenthalten. Die Rentenerhöhung am 1.7.2013 war 0,25 Prozent. Das bedeutet Sie haben eine Monatsrente von 20.000 Euro! Selbst die Erhöhung mit dem Faktor für "Ost" (3,29%) führt zu einer unglaublichen Rentenhöhe. Gigi
Angelika B.am 25.03.2014 | 11:10
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Hallo @Angelika,

überprüfen Sie doch mal was Sie hier schreiben.

Von Juli 2013 bis Dezember 2013 wird Ihnen also die Rentenerhöhung von 300 Euro, das sind monatlich 50 Euro vorenthalten.

Die Rentenerhöhung am 1.7.2013 war 0,25 Prozent.

Das bedeutet Sie haben eine Monatsrente von 20.000 Euro!

Selbst die Erhöhung mit dem Faktor für "Ost" (3,29%) führt zu einer unglaublichen Rentenhöhe.

Gigi

[/quote]

zu 1. Nein

zu 2. Ja

Sehr aufmerksam, Danke.

Die Rente wird danach berechnet, was man eingezahlt hat, tut mir leid, Gigi.

Ich weiß aber nicht, ob sie gern mit mir tauschen würden, denn ich würde lieber arbeiten gehen, als Rente zu beziehen.

Neidische Menschen finde ich ganz schlimm...

[/quote]

Also jetzt wird´s immer doller...

Was Sie hier schreiben, ist halt völlig unplausibel. Das hat bestimmt nichts mit Neid zu tun. Und nach was die Rente berechnet wird, nämlich nach den eingezahlten Beiträgen, dürfte sich auch bei allen rumgesprochen haben.

Was ein Anruf bei der DRV mit Stolz zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie halt wirklich solange warten, bis die sich von selbst rühren. Woher die MA der DRV dann allerdings wissen sollen, daß Sie auf Geld warten, weiß ich auch nicht.

Sie müssen doch selbst zugeben, dass sich eine Rentenerhöhung von 300 EUR wirklich utopisch anhört!!! Aber da Sie nicht bereit sind, das genauer und vor allem richtig zu erläutern, brauchen Sie sich über bestimmte Antworten nicht zu wundern.

Meine Akte lag in der Rechtsabteilung, deshalb erfolgte keine Berechnung der Rentenerhöhung. Es fehlt also die Rentenerhöhung für ein halbes Jahr, die einfach einbehalten wurde. Mein Beschäftigungsverhältnis endete im April 2007, Rente wurde ab 10/2007 gezahlt. Trotzdem soll Hinzuverdienst vorliegen. Und wer sich mit der Rechtslage auskennt, wird verstehen, warum ich dort ganz sicher nicht anrufen werde. Ich bin im Recht und soll um mein Geld bitten? Auch als Rentner hat man seinen Stolz !
Pegasusam 25.03.2014 | 11:46
Und wenn Sie bei der Rentenversicherung nicht anrufen wollen, dann müssen Sie eben weiter abwarten!
Angelika B.am 25.03.2014 | 12:03
zu 1. Nein zu 2. Ja Sehr aufmerksam, Danke. Die Rente wird danach berechnet, was man eingezahlt hat, tut mir leid, Gigi. Ich weiß aber nicht, ob sie gern mit mir tauschen würden, denn ich würde lieber arbeiten gehen, als Rente zu beziehen. Neidische Menschen finde ich ganz schlimm...
=//=am 25.03.2014 | 12:16
Zitat von Angelika B. anzeigenausblenden
Hallo @Angelika, überprüfen Sie doch mal was Sie hier schreiben. Von Juli 2013 bis Dezember 2013 wird Ihnen also die Rentenerhöhung von 300 Euro, das sind monatlich 50 Euro vorenthalten. Die Rentenerhöhung am 1.7.2013 war 0,25 Prozent. Das bedeutet Sie haben eine Monatsrente von 20.000 Euro! Selbst die Erhöhung mit dem Faktor für "Ost" (3,29%) führt zu einer unglaublichen Rentenhöhe. Gigi
zu 1. Nein zu 2. Ja Sehr aufmerksam, Danke. Die Rente wird danach berechnet, was man eingezahlt hat, tut mir leid, Gigi. Ich weiß aber nicht, ob sie gern mit mir tauschen würden, denn ich würde lieber arbeiten gehen, als Rente zu beziehen. Neidische Menschen finde ich ganz schlimm...
Also jetzt wird´s immer doller... Was Sie hier schreiben, ist halt völlig unplausibel. Das hat bestimmt nichts mit Neid zu tun. Und nach was die Rente berechnet wird, nämlich nach den eingezahlten Beiträgen, dürfte sich auch bei allen rumgesprochen haben. Was ein Anruf bei der DRV mit Stolz zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie halt wirklich solange warten, bis die sich von selbst rühren. Woher die MA der DRV dann allerdings wissen sollen, daß Sie auf Geld warten, weiß ich auch nicht. Sie müssen doch selbst zugeben, dass sich eine Rentenerhöhung von 300 EUR wirklich utopisch anhört!!! Aber da Sie nicht bereit sind, das genauer und vor allem richtig zu erläutern, brauchen Sie sich über bestimmte Antworten nicht zu wundern.
Nachfrageram 25.03.2014 | 12:55
Mal ein wenig Nähkästchen-Plauderei: Wenn ihre Akte, warum auch immer, in der Rechtsabteilung gelegen hat, konnte die Rentenanpassung gar nicht gerechnet werden. Die Leistungsabteilung arbeitet in den Akten nur dann, wenn sie sie auch vorliegen haben. Außerdem wurde die Rentenerhöhung (egal in welcher Höhe nun) nicht einbehalten, sondern einfach noch gar nicht berechnet. Anscheinend, weil sich Unregelmässigkeiten (nachträgliche Einkommensprüfung wegen Urlaubsabgeltung) ergeben haben. So weit für mich als Sachbearbeiter in einer Rentenleistungsabteilung alles normal. Mal ganz ab von einer Rentenerhöhung in Höhe von 50 € monatlich - das wäre nicht normal ;) Ach ja - je länger Sie sich bei Ihrer DRV nicht melden, desto länger wissen die Sachbearbeiter eventuell gar nicht, dass da in Ihrer Rente was nicht stimmt. Frohes Weiterwarten.
Angelika B.am 25.03.2014 | 14:00
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
In einem Schreiben vom Juli 2013 konnte ich bereits sehen, um wieviel sich die Rente erhöht hätte (also wurde sie offensichtlich neu berechnet, aber nicht ausbezahlt). Ich hatte auch 3x dort angerufen, aber man kam an meine Akte nicht ran. Ich würde das Geld nachgezahlt bekommen. Obwohl mein Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn endete, soll Hinzuverdienst bestehen und das Geld wurde einbehalten (53,35 Euro x 6 Monate), natürlich bin ich in Widerspruch gegangen. Aber das Leistungen zum Lebensunterhalt einbehalten werden, ist mir unverständlich. Ich wollte hier eigentlich eine Expertenmeinung und eine Gesetztesgrundlage (mit passendem Paragraphen ) haben.
rosebudam 25.03.2014 | 14:11
....am 26.03.2014 | 16:19
Zitat von Angelika B. anzeigenausblenden
Mal ein wenig Nähkästchen-Plauderei: Wenn ihre Akte, warum auch immer, in der Rechtsabteilung gelegen hat, konnte die Rentenanpassung gar nicht gerechnet werden. Die Leistungsabteilung arbeitet in den Akten nur dann, wenn sie sie auch vorliegen haben. Außerdem wurde die Rentenerhöhung (egal in welcher Höhe nun) nicht einbehalten, sondern einfach noch gar nicht berechnet. Anscheinend, weil sich Unregelmässigkeiten (nachträgliche Einkommensprüfung wegen Urlaubsabgeltung) ergeben haben. So weit für mich als Sachbearbeiter in einer Rentenleistungsabteilung alles normal. Mal ganz ab von einer Rentenerhöhung in Höhe von 50 € monatlich - das wäre nicht normal ;) Ach ja - je länger Sie sich bei Ihrer DRV nicht melden, desto länger wissen die Sachbearbeiter eventuell gar nicht, dass da in Ihrer Rente was nicht stimmt. Frohes Weiterwarten.
In einem Schreiben vom Juli 2013 konnte ich bereits sehen, um wieviel sich die Rente erhöht hätte (also wurde sie offensichtlich neu berechnet, aber nicht ausbezahlt). Ich hatte auch 3x dort angerufen, aber man kam an meine Akte nicht ran. Ich würde das Geld nachgezahlt bekommen. Obwohl mein Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn endete, soll Hinzuverdienst bestehen und das Geld wurde einbehalten (53,35 Euro x 6 Monate), natürlich bin ich in Widerspruch gegangen. Aber das Leistungen zum Lebensunterhalt einbehalten werden, ist mir unverständlich. Ich wollte hier eigentlich eine Expertenmeinung und eine Gesetztesgrundlage (mit passendem Paragraphen ) haben.
Also Leistungen zum Lebensunterhalt dürfen Ihnen gar nicht einbehalten werden. Sofern Sie dort eine Bedarfsbescheinigung vorgelegt haben, darf Ihnen maximal bis zu diesem Bedarf die Rente aufgerechnet werden. Wenn Sie sogar Grundsicherung beziehen darf gar nichts aufgerechnet werden. Wenn der DRV aber nichts bekannt ist, kann bis zu Hälfte der Rente aufgerechnet werden. Ob diese Aufrechnung an Ihrer Rente richtig oder falsch war klärt jetzt die Rechtsabteilung auf Grund des Widerspruches. Also wenn dann müssen Sie der Widerspruchsabteilung Druck machen. Aber wenn Sie zu staolz sind da nochmal anzurufen bzw. den Sachstand schriftlich zu erfragen, dann kann Ihnen auch hier keiner helfen.
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