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Experten-Antwort

Eine Frage zur Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Stefan....22.07.2011 | 11:22
1574 Ansichten
4 Antworten
Hallo, in einem Rentenbescheid meines Vaters steht folgender Text: "Sollten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen, berechnet diese sich aus den Zeiten bis zum Monatsende des Leistungsfalles (=Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 22.09.2008), also bis 30.09.2008. Die Zeit vom 01.10.2008 bis 31.05.2009 kann bei der Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Somit beläuft sich die monatliche rente auf **** Euro netto." Meine Frage: "Wiso wird die Zeit vom 01.10.2008 bis zum 31.05.2009 nicht berücksichtigt?" In dieser Zeit bekamm er Krankengeld, davon wurden soweit ich weiß auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2011 | 14:58

Den beiden Beiträgen von hegehosa wird voll und ganz zugestimmt. Ich wünsche ein schönes Wochenende !

3 Antworten

hegehosaam 22.07.2011 | 11:47
Ganz profan gesagt, weil's so im Gesetz steht. Nach § 75 Abs. 2 SGB VI sind bei der Berechnung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit keine Entgeltpunkte für solche Beitragszeiten zu ermitteln, die nach dem Eintritt der für die Rentengewährung maßgeblichen Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen. Diese Beitragszeiten gehen jedoch nicht etwa unter, sondern sind bei einer sich anschließenden Rente (in der Regel die Altersrente) zu berücksichtigen.
Stefan...am 22.07.2011 | 11:54
Und wenn die Altersrente nicht erlebt wurde? Diese Entgeldpunkte fehlen ja leider auch bei der Hinterbliebenenrente....
hegehosaam 22.07.2011 | 11:58
Bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente müssen diese Beitragszeiten auf jeden Fall berücksichtigt werden. Falls dem nicht so sein sollte, was ich mir aber ehrlich gesagt überhaupt nicht vorstellen kann, sollten Sie mit dem Rentenbescheid in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV gehen und ggf. dort Widerspruch einlegen oder aber einen Überprüfungsantrag stellen, falls die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
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