Hallo Eilatan,
welches der richtige Weg können wir natürlich nicht entscheiden.
Grundsätzlich ist eine Rehamaßnahme auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente möglich und in vielen Fällen kann somit die Erwerbsfähigkeit wieder verbessert oder sogar wieder hergestellt werden.
Eine Rehamaßnahme kann evtl. den Ausgang des Widerspruchsverfahrens verzögern (wenn z.B. auf den Ausgang und Abschluss der Rehamaßnahme gewartet wird) und beeinflussen.
Sofern neue Befundberichte vorliegen, sollten Sie diese an die Sachbearbeitung weiterleiten, die für den Rentenantrag zuständig ist. Auch dies kann den Ausgang des Widerspruchsverfahren beeinflussen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung