Hallo ruhrs,
die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, einer hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Nähere Auskünfte bezüglich der Krankenversicherung erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Hallo ruhrs,
falls Sie noch eine Beschäftigung neben der Altersrente aufnehmen wollen, gelten besondere Regelungen.
Erhalten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist der Anteil der Rente. Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, ob Ihr Verdienst die Grenze einhält oder überschreitet. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde für 2022 von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente.
Eine Rücknahme des Rentenantrages ist grundsätzlich möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Beratungsstellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
@experten.
Etwas spät, aber jetzt doch eine Antwort: Sie haben den Strang nicht verfolgt, den Sie oben ebenfalls beantworteten - wo ich schilderte, dass ich ab oktober 22 Jahre Regelrente bekomme, miit Alg dann über 45 Jahre.
Ihre Antwort ist so dann leider falsch.
Ich wollte lediglich wissen: Was passiert, wenn ich z.B. jetzt schon meine Regelrente für 1. Oktober - oder 25. September? (bis dahin läuft das ALG1)beantrage (geb.21.11.56)? Habe ich da irgendeine Sozialversicherungslücke?
Und: Wenn ich bis dahin noch einen versicherten Job fände: Macht es Sinn oder geht das überhaupt, die Rente hinauszuschieben? Oder lasse ich den Rentenatrag einfach weiter laufen?
beste Grüße
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