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Experten-Antwort

Eine Woche Übergang zwischen Arbeitslosengeld und Rente - was tun?

von ruhrs16.03.2022 | 12:15
1405 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich beziehe noch bis zum 25.9. Arbeitslosgeld 1 - am 1. Oktober beginnt meine spärliche Rente nach 45 Jahren. Dazwischen bin ich also nicht versichert - welche Nachteile hätte ich, wenn ich am 25.9. die Rente beantrage? Gibt es Vorteile am 1. Oktober erst zu beantragen - oder nur Nachteile (unversichert, Krankenkasse usw)? Vielen Dank für Antworten.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.03.2022 | 15:55

Hallo ruhrs,

die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, einer hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Nähere Auskünfte bezüglich der Krankenversicherung erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Experten-Antwortam 18.03.2022 | 09:50

Hallo ruhrs,

falls Sie noch eine Beschäftigung neben der Altersrente aufnehmen wollen, gelten besondere Regelungen.

Erhalten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist der Anteil der Rente. Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, ob Ihr Verdienst die Grenze einhält oder überschreitet. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde für 2022 von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente.

Eine Rücknahme des Rentenantrages ist grundsätzlich möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Beratungsstellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ältesteram 16.03.2022 | 12:32
Eine Altersrente beginnt immer zum 1. des Monats, also am 1.Oktober 2022, in der Zeit zwischen dem Ende des Alg. und dem Beginn der Rente sollten Sie noch als Rentenatrgasteller bei Ihrer Krankenkasse versichert sein, dies bitte dort erfragen.
W°lfgangam 16.03.2022 | 21:21
Hallo ruhrs, es gibt keine 'unversicherte' KV-Zeit - aus der GKV fliegen Sie nicht so einfach raus. Entweder wird nachgehend eine kurze Zeit der freiwilligen KV zu zahlen sein, oder/bei rechtzeitiger Rentenantragsstellung davor, die KV-Pflichtversicherung durch die bloße Rentenantragsstellung ausgelöst. Was besser/günstige für diese 1 Woche ist? Dafür liegen zu wenige Daten vor (ob Pflicht- oder nur freiwillige KV ab Rentenbeginn) ...im Übrigen werden Sie den Rentenantrag sicher rechtzeitig stellen/3 Monate vorher - damit ist das KV-Problem' so oder so gelöst, bereits vor Ende der ALG-Zahlung :-) Gruß w.
ruhrsam 17.03.2022 | 18:22
Besten Dank für die Antwort. Ich gehe jetzt also davon aus, dass die Zeit zwischen 25.9. und 1. Oktober dann trotz "Lücke" keine Nachteile hat - und ich weiter krankeenversichert bleibe. spätestens sollte ich dann im Juli die Rente beantragen?
ruhrsam 17.03.2022 | 18:27
Die Antwort der Renteversicherung verstehe ich leider nicht so ganz. Ich schilderte doch, dass ich bis zum 25.9. aLG1 bezeieh - was hat das also dann für Konsequenzen für den Zeitraum bis 1. Okotber? Ich bin pflichtversichert. O ich bisahn noch Arbeit finde, wäre zwar ein Traum, aber erstmal grundsätzlich illusorisch. Kann ich auch - wenn ich die Rente beantragt habe und noch einen Job finden sollte, diesen Antrag zurückziehen oder macht das keinen Sinn?
ruhrsam 02.04.2022 | 12:04
@experten. Etwas spät, aber jetzt doch eine Antwort: Sie haben den Strang nicht verfolgt, den Sie oben ebenfalls beantworteten - wo ich schilderte, dass ich ab oktober 22 Jahre Regelrente bekomme, miit Alg dann über 45 Jahre. Ihre Antwort ist so dann leider falsch. Ich wollte lediglich wissen: Was passiert, wenn ich z.B. jetzt schon meine Regelrente für 1. Oktober - oder 25. September? (bis dahin läuft das ALG1)beantrage (geb.21.11.56)? Habe ich da irgendeine Sozialversicherungslücke? Und: Wenn ich bis dahin noch einen versicherten Job fände: Macht es Sinn oder geht das überhaupt, die Rente hinauszuschieben? Oder lasse ich den Rentenatrag einfach weiter laufen? beste Grüße
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