Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Eine Woche Übergang zwischen Arbeitslosengeld und Rente - was tun?

von ruhrs16.03.2022 | 12:15
1436 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe noch bis zum 25.9. Arbeitslosgeld 1 - am 1. Oktober beginnt meine spärliche Rente nach 45 Jahren. Dazwischen bin ich also nicht versichert - welche Nachteile hätte ich, wenn ich am 25.9. die Rente beantrage? Gibt es Vorteile am 1. Oktober erst zu beantragen - oder nur Nachteile (unversichert, Krankenkasse usw)? Vielen Dank für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ruhrs,

die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, einer hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Nähere Auskünfte bezüglich der Krankenversicherung erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo ruhrs,

falls Sie noch eine Beschäftigung neben der Altersrente aufnehmen wollen, gelten besondere Regelungen.

Erhalten Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente, müssen Sie bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Abhängig vom Hinzuverdienst wird die Altersrente in voller Höhe – als sogenannte Vollrente – oder vermindert – als sogenannte Teilrente – gezahlt. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist der Anteil der Rente. Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, ob Ihr Verdienst die Grenze einhält oder überschreitet. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde für 2022 von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung der Rente.

Eine Rücknahme des Rentenantrages ist grundsätzlich möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Beratungsstellen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ältesteram 16.03.2022 | 12:32
Eine Altersrente beginnt immer zum 1. des Monats, also am 1.Oktober 2022, in der Zeit zwischen dem Ende des Alg. und dem Beginn der Rente sollten Sie noch als Rentenatrgasteller bei Ihrer Krankenkasse versichert sein, dies bitte dort erfragen.
W°lfgangam 16.03.2022 | 21:21
Hallo ruhrs, es gibt keine 'unversicherte' KV-Zeit - aus der GKV fliegen Sie nicht so einfach raus. Entweder wird nachgehend eine kurze Zeit der freiwilligen KV zu zahlen sein, oder/bei rechtzeitiger Rentenantragsstellung davor, die KV-Pflichtversicherung durch die bloße Rentenantragsstellung ausgelöst. Was besser/günstige für diese 1 Woche ist? Dafür liegen zu wenige Daten vor (ob Pflicht- oder nur freiwillige KV ab Rentenbeginn) ...im Übrigen werden Sie den Rentenantrag sicher rechtzeitig stellen/3 Monate vorher - damit ist das KV-Problem' so oder so gelöst, bereits vor Ende der ALG-Zahlung :-) Gruß w.
ruhrsam 17.03.2022 | 18:22
Besten Dank für die Antwort. Ich gehe jetzt also davon aus, dass die Zeit zwischen 25.9. und 1. Oktober dann trotz "Lücke" keine Nachteile hat - und ich weiter krankeenversichert bleibe. spätestens sollte ich dann im Juli die Rente beantragen?
ruhrsam 17.03.2022 | 18:27
Die Antwort der Renteversicherung verstehe ich leider nicht so ganz. Ich schilderte doch, dass ich bis zum 25.9. aLG1 bezeieh - was hat das also dann für Konsequenzen für den Zeitraum bis 1. Okotber? Ich bin pflichtversichert. O ich bisahn noch Arbeit finde, wäre zwar ein Traum, aber erstmal grundsätzlich illusorisch. Kann ich auch - wenn ich die Rente beantragt habe und noch einen Job finden sollte, diesen Antrag zurückziehen oder macht das keinen Sinn?
ruhrsam 02.04.2022 | 12:04
@experten. Etwas spät, aber jetzt doch eine Antwort: Sie haben den Strang nicht verfolgt, den Sie oben ebenfalls beantworteten - wo ich schilderte, dass ich ab oktober 22 Jahre Regelrente bekomme, miit Alg dann über 45 Jahre. Ihre Antwort ist so dann leider falsch. Ich wollte lediglich wissen: Was passiert, wenn ich z.B. jetzt schon meine Regelrente für 1. Oktober - oder 25. September? (bis dahin läuft das ALG1)beantrage (geb.21.11.56)? Habe ich da irgendeine Sozialversicherungslücke? Und: Wenn ich bis dahin noch einen versicherten Job fände: Macht es Sinn oder geht das überhaupt, die Rente hinauszuschieben? Oder lasse ich den Rentenatrag einfach weiter laufen? beste Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026