Hallo ruhrs,
die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Für die Zeit vom Rentenantrag bis zur Entscheidung über diesen Antrag wird, sofern keine anderweitige Versicherungspflicht (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung) besteht oder keine anderen Ausschlussgründe zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung oder eines Bezugs von Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, einer hauptberuflich selbständige Tätigkeit) vorliegen, eine Rentenantragstellermitgliedschaft durchgeführt. Nähere Auskünfte bezüglich der Krankenversicherung erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.