Eine befristete Rente kann zwar wegfallen, aber ohne Begründung kann ich mir fast nicht vorstellen. Ist zumindest bei uns nicht der Fall. Für die anderen Rv-Träger kann ich nicht sprechen. Erfahrungswerte darüber habe ich nicht.
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Eine befristete Rente kann zwar wegfallen, aber ohne Begründung kann ich mir fast nicht vorstellen. Ist zumindest bei uns nicht der Fall. Für die anderen Rv-Träger kann ich nicht sprechen. Erfahrungswerte darüber habe ich nicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten mit der Aktenführung der DRV umzugehen: 1. Denen vertrauen, dass nichts unterdrückt wird oder 2. Davon auszugehen, dass Akten vorenthalten werden. Ich gehe davon aus, dass dann, wenn ein RV-Träger über Jahre hinweg die Gesetze vorsätzlich mißachtet und erst über den Datenschutzbeauftragten und die Rechtsaufsicht gezwungen wird, die Aktenhaltung so zu gestalten, wie es Recht und Gesetz vorschreiben, Mißtrauen angebracht ist. Wer sich nicht über den Tisch ziehen lassen will, muß überraschend auftauchen. Dann wird man auch fündig. Kostet natürlich Zeit und Geld, aber das ist ggfs. eine gute Investition höhere Schäden durch unredliche MA der DRV zu verhindern. "Klar der jettet mal schnell unangemeldet nach Berlin ..." Für 58 Euro ist man mit der Bahn dabei und kann dann da auch noch etwas Urlaub machen.Verschlossene Archive während der üblichen Geschäftszeiten gibt es nicht. Ausnahme sind natürlich Streik oder Krankheit der Archivare oder dergleichen. Wenn das Archiv nicht am Geschäftsort ist, dann ist unverzüglich Akteneinsicht im Archiv zu gewähren.Oh ja sicher unverzüglich Akteneinsicht im Archiv! Das ist sicherlich ein gutes Recht eines Vesicherten aber wenn mit Ihrer üblichen Radikalität formuliert/gefordert sollte der betreffende sich aber ggf. auch darauf gefasst "ein wenig" fahren zu müssen. Die Situtation in Berlin wurde ja schon geschildert. Aber nicht nur da liegt das Archiv nun mal nicht neben dem Sachbearbeiter. In Baden Württemberg kann es z. B. durchaus sein, dass ihr Sachbearbeiter in Ulm sitzt und die Akte in der Registratur in Stuttgart liegt um nur eine mögliche Kombination zu nennen ... Oder der Versicherte dessen Rentenversicherungskonto bei der DRV Bund in Berlin geführt wird und der vielleicht in Konstanz wohnt? Klar der jettet mal schnell unangemeldet nach Berlin ... Manchmal möchte man sich echt die Haare raufen ob Ihrer Beiträge.
Lesen Sie mal im SGB X nach, wann ein Verwaltungsverfahren seitens eines Sozialleistungsträgers einzuleiten ist. Im Lesen und Interpretieren von mutmaßlich arbeitserleichternden Gesetzen sind die Herrschaften der Sozialleistungsträger besonders fleißig, denn dieser Fleiß bedeutet weniger Arbeit. Fragt sich nur, ob in der Summe die Herrschaften wirklich fleißig zum Nutzen der Kunden sind.Meine Bekannte hat mir jetzt endlich gesagt was drin stand in ihrer Ablehnung. Sie hätte die Frist nicht eingehalten. Sie müsste nun nochmal von vorne beginnen, wenn sie sich noch nicht gesundheitlich in der Lage fühlt einer Arbeit nachzugehen. Sie hat halt den Zeitpunkt überschritten.Das hatten wir schon vermutet. Befristete Renten fallen einfach weg. Die Amtsermittlungspflicht gilt nur, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt ist. Wenn kein Antrag gestellt wurde, endet der Anspruch, wie es schon bei der Bewilligung im Bescheid stand, zum Ende der Befristung.
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