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Experten-Antwort

Einfluss Antragsdatum auf Wartezeit

von Ankosta12.09.2023 | 13:15
272 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen, der theoretisch später in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab Reha-Antragsdatum umgewandelt werden kann. Am liebsten würde ich den Reha-Antrag gleich stellen (mitte September 2023). Nun ist es aber so, dass ich erst ab 01.11.2023 die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erreiche. Frage ist nun, ob ich mir die Chance auf die o. g. Rente mit einer sofortigen Einreichung des Reha-Antrages verbauen würde, wenn es denn während der Reha zu einer Umwandlung in eine EM-Rentenantrag kommen sollte. Oder wäre es besser mit der Antragstellung bis zum 01.11.2023 zu warten? Vielen Dank im vorraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2023 | 14:18

Hallo Ankosta,

 

den Ausführungen von KSC können wir uns grundsätzlich anschließen.

2 Antworten

....am 12.09.2023 | 13:25
Wie schnell muss ich einen Reha-Antrag stellen? Wenn die Krankenkasse Sie hierzu formell auffordert, müssen Sie dies binnen zehn Wochen tun. Das muss so auch in der Aufforderung stehen. Die Frist von zehn Wochen ist gesetzlich in § 51 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt und kann von der Krankenkasse nicht verkürzt oder verlängert werden. Wichtig für Sie: Bis zum Ende dieser Zehn-Wochen-Frist erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Stellen Sie den Reha-Antrag allerdings in dieser Frist nicht, dann gibt es ab dem darauffolgenden Tag kein Krankengeld mehr – bis Sie den Reha-Antrag stellen. Ab dem Tag, an dem Sie das tun, haben Sie – bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit – wieder Anspruch auf Krankengeld. Für die Tage zwischen dem Ende der Zehn-Wochen-Frist und Ihrer Reha-Antragstellung wird das Krankengeld allerdings nicht nachgezahlt. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/auch-bei-lang…
KSCam 12.09.2023 | 14:11
Da verwechseln Sie Äpfel mit Birnen! Wenn es je zur Umdeutung des Reha Antrages in einen EM Antrag käme, spielen die "berühmten45 Jahre" da überhaupt keine Rolle. Es wäre für Sie sogar höchstwahrscheinlich finanziell besser wenn es eine EM Rente gäbe, weil Sie dann durch die Zurechnungszeit noch etwa 2 Jahre geschenkt bekämen. Abgesehen geht das alles eh nicht ganz so schnell, bis der Antrag gestellt ist und dann umgedeutet wären wir auch sicherlich schon im November......
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