Auch eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer kann eingestellt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit wieder gegeben ist. Inwieweit das der Fall ist, wird vom Rentenversicherungsträger geprüft. Allein die Tatsache, dass die gesetzliche Betreuung beendet und der Grad der Behinderung herabgesetzt wurde, führt nicht zwangsläufig zum Wegfall des Rentenanspruchs.