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Einflußnahme auf Rentenbeginn möglich?

von wasnun21.02.2009 | 17:08
1370 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag liebe Experten und Leser, vor meiner eigentlichen Frage möchte ich zunächst den Sachverhalt erzählen: Durch eine chron. Erkrankung wurde ich zum 1.01.2008 arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen vom 01.01.2008 bis 13.07.2008 (vom 02.06. bis 13.07. als Entgeltfortzahlung wegen AU) vom 14.07.08 bis auf weiteres habe ich Krankentagegeld der PKV bezogen. Am 06.02.09 hat ein Gutachter der PKV Berufsunfähigkeit festgestellt. Ich nehme an, daß ich einen Brief bekomme und dann das KTG zu einem bestimmten Termin wegfällt. Wenn ich recht informiert bin, so kann ich dann nach § 125 SGB III ALO beantragen und die Agentur wird wohl, da die AU weiter andauert, mich auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Die Rente ist aber nicht wirklich gut und ich wäre froh, wenn ich noch meinen Restanspruch von ca. 5,5 Monaten Arbeitslosengeld erhalten könnte. Frage: Wann würde die Rente beginnen, wenn ich im Monat Mai 2009 den Antrag stellen würde????? Gefunden habe ich, daß befristete Renten frühstens am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der EM beginnen. Wann wäre das in meinem Fall aber? Der siebte Kalendermonat nach Beginn der AU vom 02.06.08 (dann hätte ich ja wohlmöglich auch KTG zurückzuzahlen). Oder nimmt man die erneute Meldung bei der Arbeitsagentur als Datum? Auf einer Seite habe ich was von Dispositionsrecht gelesen. Kann man nach Antrag darum bitten, daß die EMRente erst am 1.12.09 (also sieben Monate nach dem Antrag im Mai) beginnt um noch seinen Restanspruch vom Arbeitslosengeld auszuschöpfen. Wenn die Rente unbefristet gezahlt wird (was aufgrund der Erkrankung nicht auszuschließen ist, da keine Heilung und Besserung möglich) gelten statt der sieben Monate wohl nur drei. Sehe ich das richtig? Das Thema bedrückt mich in finanzieller Hinsicht doch sehr und für kompetente Ratschläge oder Empfehlungen wäre ich dankbar. Schöne Grüße Wasnun

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.02.2009 | 15:46

Guten Tag,

eine Beantwortung Ihrer Frage bezüglich des konkreten Rentenbeginns ist von hier aus nicht möglich.

Zuerst müßte ein ärztlicher Sachverständiger der DRV im Rentenverfahren die Minderung der Erwebsfähigkeit(Leistungsfall) feststellen.

Nur dann kann über einen konkreten Rentenbeginn entschieden werden.

Generell gilt:

Renten wegen verminderter Erwebsfähigkeit werden grundsätzlich nur befristet gewährt.

Befristete Renten beginnen frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der

Erwebsminderung.Für eine rechtzeitige Zahlung reicht es aus,wenn Sie die Rente bis zum

Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie den Rentenantrag erst nach

Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt die befristete

Rente erst mit dem Antragsmonat.

Unbefristete Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit(Ausnahmefall-Besserung unwahrscheinlich):

Wenn Sie den Rentenantrag bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten nach Eintritt der

Erwerbsminderung bei der DRV einreichen,wird Ihre unbefristete Rente ab Beginn des nächsten

Kalendermonat gezahlt. Liegt der Antrag nach Ablauf der drei Kalendermonate vor,zahlt die DRV

die Rente vom Antragsmonat.

5 Antworten

Schadeam 21.02.2009 | 17:17
Ihre Anfrage hat soviele Teilaspekte, die zu berücksichtigen sind, dass die Eröterung,von jedem "wenn und aber" m.E. die Grenzen dieses Forums sprengen. Sie sollten das persönliche Beratungsgespräch in der nächsten Beratungsstelle der DRV suchen. Zu spekulieren, wann der medizinische Leistungsfall liegt, bringt im Vorfeld erfahrungsgemäß recht wenig - der wird erst im Rentenverfahren festgelegt.
PS Schadeam 21.02.2009 | 17:22
und wenn Sie die Rente nicht vor Dezember 2009 wollen, wäre es ja das einfachste den Antrag erst im Winter zu stellen. Das ist möglich sofern niemand anderer Sie vorher zur Antragsstellung auffordert....
Chrisam 21.02.2009 | 20:25
Wenn der Leistungsfall auf den 02.06.08 festgelegt wird und sie den Antrag auf Rente im Mai 09 stellen, beginnt die Rente am 01.05.09, d.h. mit dem Antragsmonat.
Rentneram 22.02.2009 | 16:53
Komisch, warum hat mir dann die DRV letztes Jahr die Wahl gelassen, ob die Rente mit dem Leistungsfall beginnt (der war auf Tag und Stunde genau bestimmbar) oder mit dem Reha-/Rentenantrag?
wasnunsam 24.02.2009 | 14:13
Vielen Dank für Ihre ausführlich Information. Was die Antragsstellung und den damit verbunden Beginn einer befristeten oder unbefristeten Rente angeht, sehe ich klar. Das ein Sachverständiger den Leistungsfall feststellen muß, ist ja auch einleuchtend. Kann der Sachverständige den den Leistungsfall rückwirkend feststellen? Wenn ich nun z. b. im März zum Sachverständigen gehe und er erkennt, daß ich Erwerbsgemindert bin, gilt dann der März 2009 automatisch als Leistungsfall oder kann und darf er den Leistungsfall auch rückwirkend z. B. seit Beginn der AU feststellen???? Danke vorab
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