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Experten-Antwort

Eingangsbenachrichtigung zum Rentenantrag

von H.Weber27.08.2014 | 22:37
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9 Antworten

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Guten Tag! Ende Juli habe ich bei der DRV meinen Rentenantrag zum 1.11.2014 gestellt. Der Sachbearbeiter der meinen Rentenantrag direkt in den Computer eingetragen hat sagte mir das ich innerhalb von 2 Wochen eine Eingangs und Bearbeitungsbestätigung von der DRV bekomme! Leider ist bis heute nichts dergleichen bei mir eingegangen. 1. Sollte ich schon mal nachfragen? 2. Wenn ja, an wen kann man sich wenden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Rentenanträgen, welche elektronisch aufgenommen werden (über eAntrag), entsteht keine maschinelle Antragsbestätigung.

Diese wird von vielen Beratern manuell erstellt, aber offensichtlich nicht von allen.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Rentenantrag haben, können Sie sich gerne telefonisch unter Nennung Ihrer Versicherungsnummer mit der zuständigen Arbeitsgruppe in Verbindung setzen.

Eventuell können Sie zur beschleunigten Bearbeitung Ihres Rentenantrags beitragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Platzverweisam 27.08.2014 | 23:26
Im Regelfall werden bereits seit Jahren keine Eingangsbestätigungen über Rentenanträge mehr versandt. Es macht ja auch wenig Sinn, wenn der Rentenantrag relativ zeitnah durch Bescheid abgeschlossen werden kann. Ihr Bearbeiter bei der Antragsaufnahme sollte darüber informiert sein. 6 - 8 Wochen sollten Sie schon Geduld haben. Für die erste Zahlung Ende November ist jetzt immer noch 3 Monate Zeit. Bis dahin haben Sie sicherlich den Bescheid längst. Der kann allerdings erst erteilt werden, wenn Ihr Arbeitgeber die "gesonderte Meldung" des Entgelts für 2014 zuvor zeitnah abgesetzt hat.
W*lfgangam 27.08.2014 | 23:22
Hallo H.Weber, nicht alle DRV-Träger verschicken eine (nutzlose/kostenträchtige) Eingangsbestätigung. In 4-8 Wochen erhalten Sie bereits den Rentenbescheid (wenn Sie ein blitzsauberes Rentenkonto haben) - wenn dieser Mitte Oktober nicht vorliegen sollte, wäre eine erste Nachfrage gerechtfertigt (bei der Antrag aufnehmenden Stelle, die es dann weiter hinterfragen würde) ...also, Füße still halten, die erste Rente ist erst Ende Nov. auf dem Konto. Gruß w. PS: selbst einige Krankenkassen sind 'träge' geworden und verschicken keine Bescheide mehr, dass man künftig als Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichertes Mitglied ist – na und, alte KK/Gesundheitskarte einfach weiterverwenden. Und die vormals übliche Mitteilung des Rentenservice/Deutsche Post über die 'Übernahme' der Rentenzahlungen ist offensichtlich auch weggefallen und wird im Rahmen des Rentenbescheides erläutert ...tja, so mancher Sachbearbeiter wird eben nicht über alle geänderten Arbeitsabläufe informiert, schon gar nicht DRV-extern ;-)
Pauleam 28.08.2014 | 08:16
Für die Rentenversicherung nutzlos und kostenträchtig ... aha. Die Anfrage von Herrn Weber zeigt, dass die Eingangsbestätigung für ihn sehr Wohl von Nutzen ist. Vor allem Ältere Leute haben ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Der Arbeitsaufwand für eine Eingangsbestätigung ist sehr gering. So etwas gehört zum Anstand gegenüber Menschen, welche ihr Leben lang gearbeitet haben.
H.Weberam 28.08.2014 | 07:47
Danke, dann warte ich mal ab!
Knut Rassmussenam 28.08.2014 | 09:21
Ein Datensatz aus eAntrag löst meines Wissens nach bei keinem Träger mehr eine Empfangsbestätigung aus. Wozu auch, der Kunde bekommt doch den Kurzdruck. Oder bei den geiz...., ne, sparsamen Trägern den R 995.
michiam 28.08.2014 | 10:23
Außer von der DRV Bund gibt es vermutl. von keinen anderen Träger mehr eine Eingangsbestätigung.
W*lfgangam 28.08.2014 | 19:36
Hallo Knut Rassmussen, bei mir gibts nur die Zusage, den Antrag (eAntrag offline) auch wegzuschicken und den Hinweis, ggf. in 2,5 Monaten mal nachzufragen, wenn kein Bescheid vorliegt (in 5 von 100 Fällen vielleicht - meist 'trödelt' der Med. Dienst bei EMRT). R995 drücke ich nur in die Hand, wenn es für Sozialleistungsbezieher erforderlich ist. (Kurz)Antrag ausdrucken? Nee, macht die Akten der Jäger und Sammler noch dicker - die Anträge werden in der Offline-Version 3 Monate gespeichert, über die Antragsaufnahme/-versandt werden üblicherweise Aktenverfügungen angelegt, so das auch ein Verlust des Antrags rechtssicher nachgewiesen werden kann. Ist in über 30 Jahren erst 1 (in Worten EIN) Mal vorgekommen ... da der Antrag im Hause der DRV 'verdaddelt' worden ist. Na und, da hilft eine 'Eingangsbestätigung' über Antrag aufnehmende Stelle natürlich unheimlich weiter - siehe folgend > Paule: Die Anfrage von Herrn Weber zeigt, dass die Eingangsbestätigung für ihn sehr Wohl von Nutzen ist. Wenn man ihn bei Antragstellung über den 'wahren' Nutzen aufgeklärt hätte - aber dann hätte er ja nicht nachgefragt - wüsste er heute Bescheid. (Das scheint wieder so ein 'realitätsnahes' T-Thema zu sein ...los, Widerspruch einlegen, wenn nach 1 Woche keine Eingangsbestätigung vorliegt - wer erstellt diesmal die Mustervorlage? ;-)) Gruß w.
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