Um die Bearbeitung Ihres Reha-Antrages nicht unnötig zu verzögern, achten Sie darauf den Antrag an den für Sie zuständigen Rententräger zu senden. Sie erhalten von der zuständigen Sachbearbeitung automatisch eine Eingangsbestätigung.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Um die Bearbeitung Ihres Reha-Antrages nicht unnötig zu verzögern, achten Sie darauf den Antrag an den für Sie zuständigen Rententräger zu senden. Sie erhalten von der zuständigen Sachbearbeitung automatisch eine Eingangsbestätigung.
Das kann ich leider nur bestätigen. Nicht nur, dass die Dame der DRV Rheinland sehr unfreundlich war, auch war die Aussage klar, dass mir keine Eingangsbestätigung zugesendet wird!Um die Bearbeitung Ihres Reha-Antrages nicht unnötig zu verzögern, achten Sie darauf den Antrag an den für Sie zuständigen Rententräger zu senden. Sie erhalten von der zuständigen Sachbearbeitung automatisch eine Eingangsbestätigung.Stimmt nicht. Vor 2 Monaten meine Unterlagen eingereicht, keine Eingangsbestätigung erhalten. Auf Nachfrage bei der DRV-Rheinland warum keine Eingangsbestätigung kommt die Aussage, wird nicht versendet.
Es war mir leider nicht klar, dass Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Krankenkasse und Rentenversicherung nicht unterscheiden können. Lassen Sie sich gesagt sein, wie die KK die 10 Wochenfrist auslegt oder auszulegen hat, interessiert die Rentenversicherung überhaupt nicht. Gleichgültig, was Sie hier dazu behaupten.Wie die 10-Wochenfrist der KK im Detail auszulegen ist, ist sicher nicht Gegenstands dieses Forums. Hier ist an die Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum zu verweisen. https://www.krankenkassenforum.de/Da es sich um die Schnittstelle zur DRV/Reha handelt, ist dies sehr wohl das richtige Forum für grundsätzliche Regelungen. 3 Wochen statt 10 Wochen ist keine Auslegungssache. Auslegungssache in dem Zusammenhang ist allenfalls, ob die 10 Wochen ab Erstellung oder ab Eingang beim Versicherten gilt.
Immer wieder überraschend, dass rentenrechtliche absolut Unwissende wie @Nö hier Stellung beziehen, obwohl Sie eindeutig falsch liegen. Vermutlich leiden diese armen Menschen unter Nichtbeachtung.Es war mir leider nicht klar, dass Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Krankenkasse und Rentenversicherung nicht unterscheiden können. Lassen Sie sich gesagt sein, wie die KK die 10 Wochenfrist auslegt oder auszulegen hat, interessiert die Rentenversicherung überhaupt nicht. Gleichgültig, was Sie hier dazu behaupten.Da es sich um die Schnittstelle zur DRV/Reha handelt, ist dies sehr wohl das richtige Forum für grundsätzliche Regelungen. 3 Wochen statt 10 Wochen ist keine Auslegungssache. Auslegungssache in dem Zusammenhang ist allenfalls, ob die 10 Wochen ab Erstellung oder ab Eingang beim Versicherten gilt.Hallo in die Runde! Der VDK hat mich aufgeklärt, die 10-Wochen-Frist ist ein "KANN" der Krankenkasse, so steht es auch im Gesetz, habe ich nachgelesen und der VDK hat auch von "Krieg" mit der Kasse abgeraten, mas man damit auslösen kann steht wohl in keinem Verhältnis. Habe dazu noch einen Anbwalt für Sozialrecht befragt, der sagt das gleiche. Ich habe jetzt einen frankierten Rückumschlag beigelegt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung der DRV. Bin gespannt, ob was zurückkommt. Werde berichten. VGWie die 10-Wochenfrist der KK im Detail auszulegen ist, ist sicher nicht Gegenstands dieses Forums. Hier ist an die Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum zu verweisen. https://www.krankenkassenforum.de/
Leider sind das meine eigenen Erfahrungen mit derKK ich habe es so mit Anwalt durchgezogen, und ganz schnell hat der SB den rechtwiedrigen Aufforderungsbescheid zurück gezogen:-))) Wenn es ans eingemachte geht (zivilrecht werden die sehr nett und höflich, was vorher nun nicht der Fall war. wie du schon sagtest so wie es inden Wald.....)Hallöchen, treten Sie der KK ordentlich auf die Füsse, nach §51 SGB5 ist diese verpflichtet ihnen eine 10 wochenfrist bis zur Rehaantragstellung enzuräumen. Tut sie das nicht ist die Aufforderung mit einer 3 Wochenfrist rechtswiedrig und somit gegenstandslos. Senden Sie umgehend der KK bzw. dem SB der die Aufforderung mit der 3 Wochenfrist veranlasst hat per Fax ein Schriftstück zu ,mit der Forderung ihnen mitzuteilen auf welcher Rechtsgrundlage sie nur 3 statt der auch für die KK rechtlich verbindlichen 10 Wochenfrist n. §51 SGB5 erfolgt ist. Gleichzeitig drohen sie der KK eine Beschwerde bei der 2. Abteilung des Bundesversicherungsamtes an wenn das berichtigte rechtlich verbindliche Aufforderungsschreiben nicht binnen 7 Tage ihnen vorliegt. wieder so ein KKsb der meint Gott über alle spielen zu müssen:-) Ordentlich einheizen:-)) Auch noch androhen ein Zivilrechtliches Verfahren gegen den SB einzuleiten sollte ihnen ducrh das rechtswiedrige Verhalten des SB (unberechtigtes einstellen der Kgzahlung auf Grund des rechtswiedrigen aufforderungsschreiben) Kosten entstehen. Gruß KarlaBei derartigen Drohungen wird die KK Sie ganz sicher auf dem roten Teppich empfangen und alles tun, was Sie wollen. :-) Glaubt jedenfalls @Karla, aber die muss sich ja auch den ganzen Stress mit Ihrer Krankenkasse nicht antun. Daher etwas weniger drohen und mehr vernünftig verbal kommunizieren führt manchmal eher zum Ziel. Die „Keule“ können Sie dann immer noch schwingen.
Da es sich um die Schnittstelle zur DRV/Reha handelt, ist dies sehr wohl das richtige Forum für grundsätzliche Regelungen. 3 Wochen statt 10 Wochen ist keine Auslegungssache. Auslegungssache in dem Zusammenhang ist allenfalls, ob die 10 Wochen ab Erstellung oder ab Eingang beim Versicherten gilt.Hallo in die Runde! Der VDK hat mich aufgeklärt, die 10-Wochen-Frist ist ein "KANN" der Krankenkasse, so steht es auch im Gesetz, habe ich nachgelesen und der VDK hat auch von "Krieg" mit der Kasse abgeraten, mas man damit auslösen kann steht wohl in keinem Verhältnis. Habe dazu noch einen Anbwalt für Sozialrecht befragt, der sagt das gleiche. Ich habe jetzt einen frankierten Rückumschlag beigelegt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung der DRV. Bin gespannt, ob was zurückkommt. Werde berichten. VGWie die 10-Wochenfrist der KK im Detail auszulegen ist, ist sicher nicht Gegenstands dieses Forums. Hier ist an die Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum zu verweisen. https://www.krankenkassenforum.de/
Wer nicht kämpft hat schon verloren , immer schön wegducken, dann muss man eben die Kröte schlucken und sich vorführen lassen :-))Na also wie du nun siehst will die KK dich weiterhin dazu bringen so schnell wie möglich einen Rehaantrag zu stellen:-)) Auch diese Aufforderung bis zum 7.1.21 ist rechtswiedrig, 10 wochen sind pflicht. Hat denn die neue Aufforderung eine Rechtsbehelfsbelehrung? Der MDK bericht hat keine Äußerung das deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, bzw. eine erwerbsminderung wahrscheinlich ist? Steht dies so nicht im MDK- gutachten hat schon deshaalb die Aufforderung keine Rechtsgültigkeit. Darum versucht nun die KK dich zum 7.1.21 (also wieder keine 10 wochenfrist)den Rehaantrag zu stellen. Nach dem Motto man kann es ja mal versuchen :-)) Oftmals wissen die Versicherten nicht um ihre rechte:-)) Also widerspruch zu dem neuen Aufforderungsbescheid einlegen mit der Begründung das die 10 Wochenfrist nach §51 SGB 5 nicht eingehalten wurde, und 2. das MDK gutachten nichts über deine ev. gefährdung der erwerbsmindeung aussagt. Auch das ist im §51 SGB 5 geregelt.Und wenn es dann zu einer zeitlichen Zahlungslücke wie im Beitrag von @Micha kommt, wird die KK Ihnen natürlich entgegenkommen, weil Sie ja vorher alles verweigert haben, oder dann doch evtl. nicht? Dann können Sie sich ja an @Karla wenden, die Ihnen dann dieses Dilemma mit Ihren Ratschlägen ja eingebrockt hat.
Wer immer nur kämpft wird auch mal verlieren. Daher sollte man sich vorher genau überlegen, ob und wie man kämpft. :-)Und wenn es dann zu einer zeitlichen Zahlungslücke wie im Beitrag von @Micha kommt, wird die KK Ihnen natürlich entgegenkommen, weil Sie ja vorher alles verweigert haben, oder dann doch evtl. nicht? Dann können Sie sich ja an @Karla wenden, die Ihnen dann dieses Dilemma mit Ihren Ratschlägen ja eingebrockt hat.Wer nicht kämpft hat schon verloren , immer schön wegducken, dann muss man eben die Kröte schlucken und sich vorführen lassen :-))
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.