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Eingangsbestätigung - EM/Rentenantrag

von Pia19.10.2009 | 19:17
2754 Ansichten
10 Antworten
Halla zusammen Stimmt es, das man bei einer beantragten Em-Rente, keine eingangsbestätigung der DRV bekommt ? Gruß Pia

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.10.2009 | 06:54

Wie "Skatrentner" schon erwähnt, manche RV-Träger machen`s andere nicht.

9 Antworten

Ahaam 19.10.2009 | 21:08
Würde mich sehr wundern - die Mitteilung müsste automatisch erstellt werden, sobald der Antrag beim Posteingang des zust. Trägers erfasst wurde. Wann, wo und in welcher Form haben Sie den Antrag gestellt?
Piaam 19.10.2009 | 23:15
Habe den antrag bei einem versichertenältesten der drv gestellt, vor vier wochen. Komplett. Auf nachfrage bei ihm sagte er das die drv das nicht mehr macht. Ich kanns mir nicht vorstellen. Pia
Skatrentneram 20.10.2009 | 06:49
Es gibt Unterschiede, die DRV Bund in Berlin macht es z. Zt. noch, will es aber auch einstellen den Versicherten eine Eingangsbestätigung zu übersenden. Die Regionalträger handhaben es ebenfalls nicht einheitlich, sodass ich hier keine genaue Aussage machen kann, da mir nicht bekannt ist wo Sie den Rentenantrag gestellt haben.
Piaam 20.10.2009 | 10:39
An Skatrentner Em-rentenantrag gestellt bei DRV-Rheinland. Gruß Pia
Skatrentneram 20.10.2009 | 11:57
Da kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, habe überwiegend mit der DRV Braunschweig-Hannover und DRV Bund zu tun.
Hänschen Kleinam 20.10.2009 | 14:13
Greifen Sie zum Äußersten und rufen doch einfach bei ihrem Rentenversicherungsträger an und fragen nach, ob der Antrag eingegangen ist...
Wolfgangam 20.10.2009 | 20:07
...Klasse, eine 4 Jahre alte Org-Reform, eine Rentenversicherung - und jeder Träger kocht weiter sein eigenes Süppchen ...toll für die Versicherten, wenn sie im falschen Ländle wohnen und weniger erfahren (und sei es nur eine Eingangsbestätigung), als der Nachbar im Bundesland nebenan ;-) Gruß w. ...konnt ich mir nicht verkneifen (grade bei Fragen nach örtlich Versicherten 'erhalte ich Nachricht ?' - kann sein, kann auch nicht sein - ist wie mit dem Schweinegrippepieks/es schüttelt sie verstärkt, oder sie bekommen doch keine Borsten an den Ohren ...*quiek)
Stefanam 20.10.2009 | 21:39
Es handelt sich nicht um "eine Rentenversicherung" sondern weiterhin um eigenständige Behörden bzw. "Leistungsträger". Daher wird auch bundeseinheitlich nur geregelt was geregelt werden muss. Da keine bleibenden Nachteile entstehen, wenn man keine Eingangsnachricht erhält darf das eben jeder eigenständige Träger selbst entscheiden. Meiner Meinung nach würde es sich aber auch gehören, dass man die Stadtverwaltungen, Auskunfts-und Beratungsstellen sowie die Versicherungsberater entsprechend informiert. Wenn dann ein Antragssteller unbedingt eine Eingangsnachricht benötigt (z.B. zur Vorlage bei einer anderen Stelle) sollen es diese antragsaufnehmenenden STellen dann auch vermerken. Das wäre meiner Meinung nach die kostengünstigste und doch versichertenfreundlichste Regelung. Im übrigen gibt es nur sehr wenig Fälle in denen man von der Rentenversicherung nicht sofort angeschrieben wird, weil noch Unterlagen fehlen oder Angaben benötigt werden. Logischerweise ist dann der Antrag auch eingangen.
Wolfgangam 20.10.2009 | 21:56
Hallo Stefan, > Daher wird auch bundeseinheitlich nur geregelt was geregelt werden muss ... ich weiß :-) Für den Versicherten wäre es einfach nur beruhigend zu wissen 'mein Antrag ist da' - bei all dem Sch**ß Papierberg, der von der DRV täglich über die Versicherten herfällt - z. B. Erläuterungen zum Klärungs- oder wiederkehrenden Überprüfungsverfahren in Kleindruck sind umfangreicher als die V100/V300 ff. selbst (und kaum einer ließt es, geschweige hat das Paket entfleddert, warum auch, Altpapier gerecht schmal gehalten ;-) ...der AR/EM/HR-Rentenantrag ist der meist letzte lebende Wille des Jahrzehnte langen Beitragszahlers - eine DinA4- Seite mit > 1 % Toner sollte da schon drin sein im Sinne von Kunden/Servicenähe. Offensichtlich gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen in den Häusern ... gleiche Leistungen, gleiche Rechte ...gleiche Information ? Im Übrigen ...gut(e) ausgebildete Beratungsstellen (DRV wie extern) arbeiten so, dass keine Nachfragen entstehen ;-) Unabhängig von Versicherten freundlich oder nicht - es wäre gut zu wissen, dass alle in diesem Punkt einheitlich verfahren - statt den Erklärungskasper für das unterschiedliche Handeln jedes einzelnen Trägers machen zu müssen. Gruß w.
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