Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Eingangsbestätigung Widerspruch

von plummbumm29.04.2010 | 20:37
5529 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mich würde Interessieren ob die DRV zu einer Eingangsbestätigung eines Widerspruches verpflichtet ist. Der Widerspruch zum Übergangsgald ist vor mehr als 4 Wochen fristgerecht und nachweisbar zugestellt worden. Aber man hüllt sich in schweigen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo plummbumm,

ist gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Bestätigung über den Eingang eines Widerspruchs.

Im Rahmen des Servicegedanken erstellen wir keine "reine" Eingangsbestätigung, sondern informieren den Widerspruchsführer in der Mitteilung über den Eingang des Widerspruchs bereits über weitere Verfahrensschritte.

In Ihrer Angelegenheit empfehle ich Ihnen nochmals Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und nach dem Sachstand Ihrer Widerspruchsangelegenheit zu fragen.

3 Antworten

Petraam 30.04.2010 | 07:35
Nein, eine Eingangsbestätigung des Widerspruches braucht die RV nicht verschicken. Manche Rentenversicherungsträger machen dies - manchen nicht. Aber eine Verpflichtung besteht dzau nicht.
whiskyam 30.04.2010 | 09:46
In der Regel wird von der RV eine Bestätigung über den Eingang des Widerspruchs verschickt. Diese Bestätigung müsste Ihnen bald zugehen.
Klausiam 30.04.2010 | 10:17
In meinem Widerspruchsverfahren ( DRV , Berlin ) habe ich bzw. mein Anwalt seinerzeit k e i n e Eingangsbestätigung des Widerspruchs erhalten. Auf meine Initiative hin und weil ich aufgrund der fehlenden Eingangsbestätigung doch etwas verunsichert war, habe ich 2 Tage vor Ablauf der 1 Monats Widerspruchsfrist meinen Anwalt gebeten sich bei der DRV nach dem Eingang des durch ihn durchgeführten Widerspruches zu erkundigen. Dieser wurde ihm dann telefonisch seitens der DRV auch bestätigt. Aber schriftlich ist nie eine Eingansbestätigung des Widerspruches erfolgt. Also zur Sicherheit bitte rechtzeitig - vor Ablauf der Widerspruchsfrist ! - bei der DRV nachfragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026