Hallo plummbumm,
ist gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Bestätigung über den Eingang eines Widerspruchs.
Im Rahmen des Servicegedanken erstellen wir keine "reine" Eingangsbestätigung, sondern informieren den Widerspruchsführer in der Mitteilung über den Eingang des Widerspruchs bereits über weitere Verfahrensschritte.
In Ihrer Angelegenheit empfehle ich Ihnen nochmals Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen und nach dem Sachstand Ihrer Widerspruchsangelegenheit zu fragen.