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Experten-Antwort

Eingeschränktes Dispositionsrecht

von Joel31.10.2016 | 23:36
2261 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und schönen guten Abend allesamt, bin 39 M und habe nach genehmigten Reha von DRV Post von der KV bekommen mit der Absicht zur Einschränkung des Dispositionsrechts, Anhörung. Zum Verständnis, ich möchte keine Rente und sobald wieder gesund Arbeiten gehen. Laut dem SMD Berichten wird weiterhin von meiner AU geschrieben aber eine Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit steht da nichts drin, lediglich der behandelnder Arzt das das in einem Bericht erwähnt das zum SMD ging. Habe auch der KV persönlich mitgeteilt das ich auf jeden Fall die Reha antreten möchte und daher mit der Einschränkung nicht einverstanden bin. Nun die Frage: Kann ich mit der Begründung die Einschränkung verhindern das ich sage, das der Rehaantrag sofort nach SMD Empfehlung gestellt wurde und auch bereits genemigt ist und zudem auch nicht auf Rente bin und Arbeiten möchte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Joel,

mit der geplanten Einschränkung Ihres Dispositionsrechts seitens Ihrer Krankenkasse ist folgendes gemeint:

Sollten im Laufe Ihrer Rehabilitationsmaßnahme Anhaltspunkte dafür auftauchen, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, könnte Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen anbieten, Ihren Reha-Antrag als Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzusehen (sogenannte „Umdeutung“). Dabei handelt es sich seitens der Rentenversicherung nur um ein Angebot, das Sie theoretisch auch ablehnen könnten.

Sollten Sie aber von Ihrer Krankenkasse in Ihrem „Dispositionsrecht“ eingeschränkt sein, sollten Sie vor einer Ablehnung des Angebots mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, um so negative Folgen auf eventuelle Leistungsansprüche von dort zu vermeiden.

Ob also ein eingeschränktes Dispositionsrecht in Ihrem Fall überhaupt seine Wirkung entfaltet, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Denn verläuft Ihre genehmigte Reha-Maßnahme erfolgreich und bietet der Rentenversicherungsträger Ihnen keine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag an, hat die Einschränkung des Dispositionsrechts auch keine Auswirkung.

Die von W*lfgang angeführten früheren Forumsbeiträge enthalten ergänzende Informationen zum Thema.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen des eingeschränkten Dispositionsrechts bzw. die Folgen sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 31.10.2016 | 23:47
Hallo Joel, hier finden Sie Beiträge zum Dispositionsrecht: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Vielleicht erhalten Sie da bereits Antworten auf Ihre Fragen, ansonsten warten Sie bis Morgen auf Experten/in-Anwort, die es genauer beantworten werden. Gruß w.
KSCam 01.11.2016 | 11:10
Ich glaube Sie verstehen da etwas nicht richtig. Einschränkung des Dispositionsrecht bedeutet in Ihrem Falle lediglich, dass Sie in dem Fall, wenn die DRV Ihnen nach der Reha die EM Rente anbieten würde, Sie diese Rente nicht ablehnen dürften. Nicht mehr und nicht weniger. Bietet Ihnen die DRV nach der Reha keine Berentung an, weil Sie laut Entlassungsbericht nicht erwerbsgemindert sind, hat dieses Schreiben der Kasse keinerlei Bedeutung mehr für Sie. Vor allem dann nicht, wenn es so kommt wie Sie planen, nämlich nach der Reha wieder zur Arbeit zu gehen. Somit können Sie m.E. ganz cool bleiben und brauchen auch gegenüber der Kasse nichts tun und schon gar nichts "verhindern". Man hat Ihnen da nichts Bösses angetan, das ist ein ganz normaler Verwaltungsvorgang. Abwarten, zur Reha gehen, gesund werden, arbeiten und alles ist gut......
joelam 01.11.2016 | 22:18
Super Dank für die schnelle hilfreiche Antworten. Es ist leider so das man als Laie der nie vorher damit zu tun hat, sich zu viele Gedanken machen. Danke nochmals.
Deutsche Rentenversicherung
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