Ja, Anrechnungszeiten mit Bezug von Eingliederungshilfe sind in der Regel auf die 45 – jährige Wartezeit anrechenbar. Bitte übersenden Sie Ihrem Rentenversicherungsträge entsprechende Nachweise über den Bezug der Eingliederungshilfe und bitten um Berücksichtigung bei der 45-jährigen Wartezeit.