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Eingliederungszuschuss

von Foxy16.01.2009 | 18:10
1059 Ansichten
1 Antworten
Hallo ich beende im Februar meine Teilhabe am Arbeitsleben. Welche zuschüsse kann ich bei DRV beantragen, z.b. Trennungsgeld, Mietzuschuss bei Arbeitsaufnahme in anderen ort bei doppelter Haushaltsführung. Der Arbeitsort ist 500 Km vom Hauptwohnsitz entfernt so dass ich noch eine Unterkunft am Arbeitsort nehmen muss. Gibt es Überbrückungsgeld bei Arbeitsaufnahme nach Teilhabe bis der erste Lohn gezahlt wird. Vielen Dank.

1 Antworten

Nixam 19.01.2009 | 07:04
Hallo Foxy! Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach einer Umschulung beinhalten meistens Lohnzuschüsse für den Arbeitgeber, wenn er Sie einstellt. Mietzuschüsse werden nur während einer laufenden Umschulung gezahlt. NACH EINER ABGESCHLOSSENEN UMSCHULUNG besteht KEIN solcher Anspruch. Anspruch auf nachgehendes Übergangsgeld im Anschluss an einer abgeschlossene Umschulung besteht nur in den Fällen, in denen Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Ihrer Agentur für Arbeit ausgeschöpft ist....dass kann nur Ihr persönlicher Sachbearbeiter beim RV-Träger beurteilen. Übergangsgeld/Überbrückungsgeld bis der erste Lohn gezahlt wird, gibt es auch nicht. Sprechen Sie mit Ihrem neuen Arbeitgeber über einen Lohnvorschuss, der mit dem Monatslohn am Monatsende oder am 15., wenn Ihr Gehalt gezahlt wird, verrechnet wird. Viele Grüsse Nix
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