Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Eileen,
der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Leistung an Arbeitgeber, die als Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden kann. Er soll die Bereitschaft von Arbeitgebern fördern, einen Menschen mit Behinderungen einzustellen.
Grundsätzlich kann ein Eingliederungszuschuss im Rahmen einer LTA also in Betracht kommen. Da es sich bei LTA-Maßnahmen stets um Einzelfälle handelt, können wir Ihre Frage im Expertenforum jedoch nicht abschließend beantworten. Ob Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, hängt letztendlich vom Ergebnis des LTA-Verfahrens (grundsätzliche Kostenzusage) und der Einschätzung des Reha-Fachberatungsdienstes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.