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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuss per LTA

von Eileen10.08.2026 | 09:28
147 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe mich auf ein Jobangebot im Museum beworben. Ich weiß, dass deren Mittel sehr begrenzt sind, es handelt sich bei dem Arbeitgeber um eine Stiftung. Zur Zeit bin ich nach siebenwöchiger Reha noch arbeitsunfähig und habe einen laufenden LTA-Antrag, den ich aus der Reha Anfang Juli gestellt habe. Gibt es Möglichkeit, dass das Museum in diesem Rahmen einen Wiedereingliederungszuschuss erhält. Das würde meine Chancen auf die Stelle sicher erhöhen. Zumal ich schon 62 bin und das Angebot gut zu mir passen würde. Ich danke Ihnen im Vorfeld für Ihre Einschätzung bzw. Rückmeldung. Mit besten Grüßen Eileen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Eileen,

 

der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Leistung an Arbeitgeber, die als Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden kann. Er soll die Bereitschaft von Arbeitgebern fördern, einen Menschen mit Behinderungen einzustellen. 

 

Grundsätzlich kann ein Eingliederungszuschuss im Rahmen einer LTA also in Betracht kommen. Da es sich bei LTA-Maßnahmen stets um Einzelfälle handelt, können wir Ihre Frage im Expertenforum jedoch nicht abschließend beantworten. Ob Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, hängt letztendlich vom Ergebnis des LTA-Verfahrens (grundsätzliche Kostenzusage) und der Einschätzung des Reha-Fachberatungsdienstes ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Fliederam 10.08.2026 | 09:50
Grundsätzlich gibt es einen Eingliederungszuschuss im Rahmen von LTA. Dazu müssten LTA aber erstmal dem Grunde nach bewilligt werden und dann müsste der Arbeitsplatz im Museum auch leidensgerecht sein, also zu ihren gesundheitlichen Einschränkungen passen. Das lässt sich ohen Prüfung der Unterlagen leider nicht sagen und die obliegt der zuständigen RV. Eine entsprechende "Zusage eines Eingliederungszuschusses" an das Museum können Sie leider nicht geben, solang die beiden obenstehenden Punkte noch offen sind. Warten Sie die Entscheidung über LTA dem Grunde nach und dann ggf. den Termin bei der Rehafachberatung ab. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
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