Guten Tag Eileen,
der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Leistung an Arbeitgeber, die als Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden kann. Er soll die Bereitschaft von Arbeitgebern fördern, einen Menschen mit Behinderungen einzustellen.
Grundsätzlich kann ein Eingliederungszuschuss im Rahmen einer LTA also in Betracht kommen. Da es sich bei LTA-Maßnahmen stets um Einzelfälle handelt, können wir Ihre Frage im Expertenforum jedoch nicht abschließend beantworten. Ob Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten, hängt letztendlich vom Ergebnis des LTA-Verfahrens (grundsätzliche Kostenzusage) und der Einschätzung des Reha-Fachberatungsdienstes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung