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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuss und Arbeitsplatzwechsel beim Arbeitgeber

von Maik08.02.2015 | 09:20
1461 Ansichten
4 Antworten

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Hallo erstmal, Ich bzw. der Arbeitgber erhält einen Eingliederungszuschuss für 6 Monate. Die Absprache, war für einen Arbeitsplatz x, der für mich wohl Leidensgerecht war. Nach 3 Wochen Beschäftigung, entschied sich der Arbeitgeber mich in`s Lager/ Versand ein zusetzen. Ich merke aber, das mein Rücken (Bandscheibenvorfall bekannt bei der DRV) dies auf dauer nicht packen wird. Im Bescheid steht ja, das man alles machen was in seinen Kräften liegt den Arbeitsplatz zu erhalten. Nun meine Frage: Ich bin bestrebt den Arbeitsplatz zu erhalten, aber was ist wenn ich durch die Tätigkeit wiederholt einen Bandscheibenvorfall mir zuziehe und ausfalle? Muss ich dann den Eingliederungszuschuss zurückzahlen? Denn bei Krankmeldung wärend einer Probezeit erfolgt bekanntlich keine Weiterbeschäftigung. Zwar könnte ich mit dem Arbeitgeber darüber sprechen, aber ich hätte Sorge, das der Arbeitgber dies als Fehlverhalten ansieht und mich ebenso nicht weiter beschäftigt. Ich möchte gerne meine Arbeit behalten und nicht wieder Arbeitslos werden. Daher weiss ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maik,

unter Beteiligung des Reha-Fachberaters als zuständigen Fallmanager ist der Eingliederungszuschuss zustande gekommen. Auch für die weitere Fallbetreuung ist dieser verantwortlich und mit ins Boot zu holen. Rufen Sie ihn bitte an und schildern ihm die Situation.

Viele Grüße

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3 Antworten

William 08.02.2015 | 11:18
Eingliederungszuschuss ist bestimmt nicht für arbeiten im Lager gedacht,der Arbeitgeber verhält sich nicht richtig u.nutzt es aus da er Sie im Lager arbeiten läßt,folglich müsste er doch im Krankheitsfall den Eingliederungszuschuss zurück zahlen,heißt es im Arbeitsvertrag nicht,,Einsetzbar nach gesundheitlichem Zustand " es sei denn Sie sitzen am Schreibtisch.Wenden Sie sich an die DRV.
Maikam 08.02.2015 | 12:01
danke für die Info, Im Vertrag steht folgendes: Der Arbeitnehmer wird für den Maschinenpark eingestellt. Er kann jedoch mit allen im Betrieb des Arbeitsplatzes anfallenden Arbeiten nach näherer Anweisung der Betriebsleitung und seiner Vorgesetzten beschäftigt werden. Es steht nix, mit Einsetzbar nach gesundheitlichem Zustand.
???am 08.02.2015 | 14:36
Aber im Bewilligungsbescheid steht sicher ausdrücklich der Beruf, für den Sie eingestellt wurden, drinnen. Außerdem ist meines Wissens noch ein Passus, dass der Zuschuss nur für gesundheitlich passende Tätigkeiten gezahlt wird und dass Sie sich melden sollen, wenn das nicht funktioniert. All diese rechtlichen Fragen sind jedoch unerheblich, wenn Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber reden wollen. Sie müssen sich entscheiden, was für Sie wichtiger ist: Der Arbeitsplatz, dann heißt es Zähne zusammenbeißen und durch. Oder Ihre Gesundheit, dann müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden und ggf. eine Kündigung in Kauf nehmen.
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