Hallo User WolfK,
der Begriff „Rentenstamm“ ist in der gesetzlichen Rentenversicherung unbekannt. Dieser Begriff stammt aus der Berechnung einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier ist gemeint, dass es unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug einer betrieblichen Altersvorsorge für Männer und Frauen gibt bzw. in früheren Betriebsvereinbarungen gegeben hat. Der Stamm der betrieblichen Altersvorsorge kann unterschiedlich sein.
Bzgl. der Versteuerung Ihrer Rente verweisen wir auf die Hinweise der User.
Ich verstehe nicht, warum hier so säuerlich reagiert wird.
Mitnichten ist dieses Forum nur für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
"Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen"
alle Bereiche!!!
Ich wollte nur wissen, ob irgendjemand schon auf eine Definition "einheitlicher Rentenstamm" oder nur "Rentenstamm" gestoßen ist.
Bei Google-Recherchen scheinen die Begriffe im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge genutzt zu werden.
Sollte einer der Rentenexperten eine Definition haben, wäre es nett, mir sie (oder einen Verweis) zu geben. Ich habe keine gefunden.
Ich verstehe nicht, warum hier so säuerlich reagiert wird.
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Ich wollte nur wissen, ob irgendjemand schon auf eine Definition "einheitlicher Rentenstamm" oder nur "Rentenstamm" gestoßen ist.
Bei Google-Recherchen scheinen die Begriffe im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge genutzt zu werden.
Sollte einer der Rentenexperten eine Definition haben, wäre es nett, mir sie (oder einen Verweis) zu geben. Ich habe keine gefunden.
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