Hallo User WolfK,
der Begriff „Rentenstamm“ ist in der gesetzlichen Rentenversicherung unbekannt. Dieser Begriff stammt aus der Berechnung einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier ist gemeint, dass es unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug einer betrieblichen Altersvorsorge für Männer und Frauen gibt bzw. in früheren Betriebsvereinbarungen gegeben hat. Der Stamm der betrieblichen Altersvorsorge kann unterschiedlich sein.
Bzgl. der Versteuerung Ihrer Rente verweisen wir auf die Hinweise der User.