Hallo Katha,
für die Frage, ob das Einkommen bei der Witwen(-r)rente angerechnet wird,
wäre erst einmal zu klären, ob es sich um neues oder altes Hinterbliebenenrecht handelt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html#doce69bbf01-781e-43cb-bc43-70d072e23e97bodyText4
bzw. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html.
Wenn es zur Anrechnung kommt, wird wie bereits in den anderen Beiträgen hingewiesen, die steuerliche Behandlung des Finanzamtes zugrunde gelegt:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0018a/gra_sgb004_p_0018a.html#doc1576368bodyText106.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung