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Experten-Antwort

Einkommen Anrechnung Witwenrente

von Katha11.09.2023 | 15:08
274 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, wenn ich Wertpapiere verkaufe und dabei Veräußerungsverluste in Kauf nehme wird dann der Auszahlbetrag trotz Verlusten als Einkommen angerechnte. Als abstraktes Beispiel: Kauf Aktie zu 100 EURO Verkauf zu 95 EURO Werden dann 95 EURO als Einkommen angerechnet obwohl ich in der GEsamtbetrachtung Verlust gemacht habe? Vielen Dank schon jetzt für jede Hilfe!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katha,

für die Frage, ob das Einkommen bei der Witwen(-r)rente angerechnet wird,
wäre erst einmal zu klären, ob es sich um neues oder altes Hinterbliebenenrecht handelt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html#doce69bbf01-781e-43cb-bc43-70d072e23e97bodyText4
bzw. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html.
Wenn es zur Anrechnung kommt, wird wie bereits in den anderen Beiträgen hingewiesen, die steuerliche Behandlung des Finanzamtes zugrunde gelegt:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0018a/gra_sgb004_p_0018a.html#doc1576368bodyText106.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
 

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10 Antworten

Lustige Witweam 11.09.2023 | 17:16
Was reinkommt, ist Einkommen. Wenn Sie etwas unter Wert veräußern, dann ist das bestimmt nicht Sache der Rentenversicherung.
Icham 11.09.2023 | 17:55
Sehe ich nicht so. Es handelt sich wohl nicht um Einkommen. Die Aktien sind ja vorher schon im Eigentum mit entsprechendem Wert. Insofern handelt es sich lediglich um einen Tausch Aktie gegen Euro. Zu versteuern wäre schließlich auch nur der Gewinn und nicht etwa die Aktie an sich. Denn die war ja vorher schon da. Da würde ich Ihrer Stelle mal in einem Steuerforum fragen.
Lustige Witweam 11.09.2023 | 19:03
Zitat von Ich anzeigenausblenden
Tausend Kilometer am A*rsch der Frage vorbei! Es geht nicht darum, ob Aktienverkauf generell Einkommen ist, sondern darum das die Rentenversicherung den Verlust honoriert, wenn Sie etwas für 10.000 Euro nur für 5.000 loswerden. Nope!
Friedrich M.am 11.09.2023 | 19:27
Es ist darauf abzustellen, was das Finanzamt im Steuerbescheid als steuerlichen Gewinn festsetzt. Daran wird sich auch die DRV orientieren.
Franziam 11.09.2023 | 20:02
Man verkauft Wertpapiere nicht mit Verlust, sondern sitzt das aus.
Mikeam 11.09.2023 | 21:12
Die Bank wird Ihnen ihre Kapitaleinkünfte schon ausrechnen. Wer eine Aktie für 100 € kauft und für 95 € Euro verkauft hat einen Verlust und keine Kapitaleinkünfte.
ZZ9 Plural Z Alphaam 12.09.2023 | 05:11
Es werden weder die 100 Euro noch die 95 Euro als Einkommen angerechnet. Maßgeblich ist der GEWINN aus dem Veräußerungsgeschäft. Und da ein Verlust kein Gewinn ist, wird nichts angerechnet. Allerdings werden Gewinne und Verluste aus ein und der selben Einkommensart (hier Veräußerungsgewinne) gegeneinander aufgerechnet. Sollten also innerhalb des maßgeblichen Kalenderjahres mehrere Aktien veräußert worden und unterm Strich ein Gewinn herausgekommen sein, dann wird dieser Gewinn als Einkommen berücksichtigt. Maßgeblich ist hierbei, was im Einkommenssteuerbescheid steht. Und: Das alles gilt nur bei "Neuem Hinterbliebenenrecht".
Abschlägeam 12.09.2023 | 06:02
hmmm... was ist, wenn die Aktien aus dem Nachlass des Verstorbenen stammen, also 'geerbt' wurden ? Dann hat ja der (noch lebende) Verkäufer selbst nichts investiert, hat aber dennoch nun 'plötzlich' Einnahmen von 95,00 EUR. Sind das dann 'abgeleitete Ansprüche' (wie z.B. eine Betriebsrente des Verstorbenen), oder doch Kapitalerträge, die als Einkommen des Hinterbliebenen gelten? Ich wills jetzt gar nicht so genau wissen, denn maßgeblich ist ja das, was das Finanzamt dazu sagt, egal, was irgendwelche Banken berechnet haben. Und letztendlich ist es also zunächst erst einmal eine 'Steuerfrage', die Rentenversicherung berücksichtigt dann ja nur das, was auch vom Finanzamt als steuerpflichtige Einkünfte festgestellt wurde. Interessanter wäre da allerdings evtl. noch, ob das überhaupt maßgebliche Kapitalerträge/-Verluste wären, die sich auf die Witwenrente auswirken könnten, man verkauft ja nun nicht ständig Aktien... (anders also z.B. als monatliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
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