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Einkommen bei Erwerbsunfähigkeitsrente

von Juliusforever19.03.2008 | 13:06
1235 Ansichten
5 Antworten
Ich beziehe EU-Rente und möchte von zu Hause aus kleine Schreibarbeiten übernehmen, auf keinen Fall mehr als 350 Euro/Monat. Mir wurde geraten, dafür einen Gewerbebetrieb anzumelden nach $ 14 GeWO oder $ 55 C GeWO. Ist das überhaupt erlaubt?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.03.2008 | 13:55

Rosanna hat Recht bei einer EM-Rente, einer Erwerbsminderungsrente ab 01.01.2001.. Wenn Sie allerdings eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach "altem" Recht, also vor 31.12.2000 beziehen, dann ist eine Selbständigkeit unzulässig. Es sei denn, die EU-Rente würde in eine EM-Rente nach "neuem" Recht umgewandelt werden.

4 Antworten

Rosannaam 19.03.2008 | 13:15
Ja. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder vollen Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis brutto 400,- € rentenunschädlich. MfG Rosanna.
juliusforeveram 19.03.2008 | 13:39
Hallo Rosanna, danke für die prompte Antwort. Also wirklich auch, wenn ich einen Kleinstgewerbebetrieb habe und damit selbständig bin? MfG Juliusforever
Rosannaam 19.03.2008 | 13:57
Ja, wirklich auch dann! :-))Denken Sie aber an die Verpflichtung, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Ihrer DRV zu melden (Meldepflichten laut Rentenbescheid). Wegen der Höhe des zu erwartenden Einkommens können Sie zunächst eine Schätzung des Steuerberaters vorlegen. Nach jedem Kalenderjahr ist dann zur Überprüfung des Einkommens der Steuerbescheid einzureichen. MfG Rosanna.
___am 19.03.2008 | 23:49
Erkundigen Sie sich vorher unbedingt bei der Krankenkasse, ob Sie dann weiterhin pflichtversichert bleiben können.
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