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Experten-Antwort

Einkommen / EM Rente

von Lautjupp19.11.2010 | 11:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Warum wird beim Antrag einer EM Rente auch nach dem bisherigen Einkommen gefragt ? Hat das Einfluß auf die Höhe der Rente ? Auch der Gutachter hat mich gefragt,wovon ich und meine Familie zur Zeit lebe. Vielleicht legt er noch etwas aus der eigenen Tasche bei.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einkommen während des Rentenbezuges kann natürlich (wie im voherigen Beitrag genannt) zur Einkommensanrechnung und ggf. zum (zumindest teilweisen) Ruhen der Rente führen. Daher wird auch nach dem bisherigen Einkommen bzw. ab dem voraussichtlichen Rentenbeginn erzieltes Einkommen gefragt.

Einkünfte (z.B. Arbeitsentgelt, Krankengeld, Arbeitlosengeld, Arbeitslosengeld II) können Einfluss auf die Rentenhöhe haben, sofern Sie bei der Erwerbsminderungsrente bis zum Kalendermonat des Leistungsfalles erzielt werden, da Sie als beitragspflichtige Einnahmen bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind.

Bestimmte Einkünfte bzw. Leistungen anderer Behörden werden aufgrund eines Erwerbsminderungsrentenbezuges gekürzt oder nachträglich eingestellt, sodass eine ggf. entstehende Rentennachzahlung vom Rentenversicherungsträger einzubehalten ist, damit im Rahmen der Abrechnung der Nachzahlung die Forderungen der anderen Behörden befriedigt werden können.

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4 Antworten

RFnam 19.11.2010 | 12:29
§ 96a SGB VI (Auszug) Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst1 (1) Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 2 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 3. bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung a) in Höhe von drei Vierteln das 0,17fache, b) in Höhe der Hälfte das 0,23fache, c) in Höhe eines Viertels das 0,28fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung, mindestens jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten. ----------------------------------------------------------- Das heisst, solange bzw. wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, gibt es eine gekürzte oder gar keine EM-Rente, weil eine EM-Rente ein Ersatzerwerbseinkommen darstellt. Wenn ein ausreichendes Einkommen bezogen wird, bedarf es keinen Ersatzes in Form einer EM-Rente.
Lautjuppam 19.11.2010 | 13:30
Ich wurde gestern von einem freundlichen Mitarbeiter der DRV angerufen und gefragt, ob ich Arbeitslosengeld oder sonstiges beziehe. Ohne diese Angaben wäre eine Weiterbearbeitung des Antrages nicht möglich. Kann ich denn jetzt nach 3 Monaten endlich auf eine Rente hoffen,oder ist das standard bei der DRV ?
RFnam 19.11.2010 | 15:13
Ich weissage, dass über die Gewährung einer EU-Rente positiv entschieden wurde und deshalb zur Erstellung des Rentenbescheides mit dem Anruf letzte Unklarheiten (eventueller Erstattungsanspruch anderer Sozialleistungsträger) geklärt wurden. Angaben aber wie stets ohne Gewähr.
W*lfgangam 19.11.2010 | 19:23
Hallo Lautjupp, > Warum wird beim Antrag einer EM Rente auch nach dem bisherigen Einkommen gefragt ? Hat das Einfluß auf die Höhe der Rente ? Die Frage könnte aus dem Vordruck R210 stammen, letzte Tätigkeit, letztes Einkommen bzw. Tarif-/Gehaltsgruppe. Im Falle einer Erwerbsminderungsrente - teilweise oder volle - ist eventuell auch Ihre 'Restleistungsfähigkeit' einzuschätzen, gemessen an dem ausgeübten Beruf/dem erzielten Einkommen, um vielleicht einen angemessen Verweisungsberuf an den gesundheitlichen Einschränkungen messen zu können. ...der Gutachter hat nur 'Smalltalk' gemacht im Rahmen seiner 'Begutachtung' in Verbindung mit den im Rentenantrag angegeben Einschränkungen, um Ihre Situation/Ihre Reaktion - auch aus finanzieller Sicht - weiter einzuschätzen. Gruß w.
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