Hallo Neu,
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind keine Einkünfte, die als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden.
Etwas anderes gilt nur, wenn - wie von W*lfgang schon erwähnt - das Finanzamt derartige Einkünfte den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft zuordnet. Dies ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid.