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Experten-Antwort

Einkommen Erwerbsminderungsrente

von Neu12.12.2016 | 16:10
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4 Antworten

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Gelten Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden auch als Einkünfte im Sinne der Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neu,

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind keine Einkünfte, die als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden.

Etwas anderes gilt nur, wenn - wie von W*lfgang schon erwähnt - das Finanzamt derartige Einkünfte den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft zuordnet. Dies ergibt sich aus dem Einkommensteuerbescheid.

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3 Antworten

Schadeam 12.12.2016 | 16:47
Wenn es Ihnen - wie in der Überschrift beschrieben - um das Einkommen neben einer EM Rente geht, dann nicht.....
Neuam 12.12.2016 | 18:53
Also ich meine wenn man eine Erwerbsminderungsrente bezieht und Kapitalerträge durch Zinsen und Dividenden hat. Muss man dann diese Kapitalerträge angeben?
W*lfgangam 12.12.2016 | 19:29
Hallo Neu, wenn das Einkünfte sind, die Sie im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit/Gewerbe erzielen: ja. Sind es lediglich Einkünfte, die Sie mit Ihrem privaten Kapital erzielen - quasi Monopoly am Finanzmarkt spielen: nein. Gruß w.
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