Grundlage für die Höhe des Wertes, mit dem die Monate Zuerechnungszeit multipliziert werden, sind alle Monate mit Einkommen und Verdiensten bis einschließlich Monat der Feststellung der Erwerbsminderung, sofern es sich nicht um Monate mit geringfügiger, versicherungsfreier Beschäftigung handelt, die man selbst nicht aufstockt.
Dazu ist in einem 1. Rechenabschnitt ein
--belegungsfähiger Gesamtzeitraum
zu ermitteln, um die Anzahl Monate zu erhalten, durch die ich die Summe Entgeltpunkte (EP) dividiere.
Nachgewiesene beitragsfreie Monate werden nicht mit einbezogen, auch noch andere Rentensachverhalte, sie würden den zu ermittelten Leistungswert negativ beeinflussen, da ich ja Punkte durch Monate dividiere und für beitragsfreie Zeiten gibt es zunächst im Versicherungsverlauf keine Bewertung.
Beitragslücken bleiben jedoch enthalten.
In einem zweiten Rechenabschnitt ist ein
--Leistungswert aus der Grundbewertung
zu ermitteln.
Darin sind alle Monate mit Verdiensten und Einkommen enthalten, auch freiwillige Beitragszahlungen und die dafür errechneten Punkte bis maximal Monat vor Rentenbeginn.
Nach Herauslösung der nicht einzubeziehenden Monate
wird dann der zugehörige Leistungswert aus der Division
-- Entgeltpunkte : Anzahl Monate = Leistungswert aus der Grundbewertung
errechnet.
In einem 3. Rechenabschnitt
werden vom Leistungswert aus der Grundbewertung alle nicht vollwertigen Beitragsmonate (das sind vor allem die, die man als beitragsgemindert gekennzeichnet hat, aber auch andere, subtrahiert, eben so die zugehörigen Entgeltpunkte und dann aus den verbleibenden Monaten und (EP) der
-- Leistungswert aus der Vergleichsbewertung
ermittelt.
Der höhere von beiden wird als
" Gesamtleistungswert " deklariert, mit dem dann für alle rentenrechtlich relevanten Sachverhalte noch "zusätzliche" (EP) ermittelt werden.
Wobei zu unterscheiden ist zwischen einer Berücksichtigung
- "in voller Höhe" und einer nur
- "begrenzten Berücksichtigung"
Bsp:
Leistungswert aus der Grundbewertung
......................... 0,0625 (EP),
Leistungswert aus der Vergleichsbewertung
......................... 0,0711 (EP).
Gesamtleistungswert ist der aus der Vergleichsbewertung.
Bewertung in voller Höhe
Bsp.
120 Mon. Zurechnungszeit beitragsfrei bis zur Vollendung des 60. Lbj.
120 * 0,0711 = 8,5320 (EP) zusätzlich.
Mit "begrenztem Gesamtleistungswert wird zum Beispiel der Zeitraum Beusuch -Fachschule - bewertet.
Generell mit 75% vom Gesamtleistungswert, aber nur 0,0625 je Mon. maximal.
Ermittlung:
0,75 * 0,0711 = 0,0533 (EP)
Die 0,0625 werden nicht überschritten.
12 * 0,0533 = 0,6396 (EP)
zusätzlich für 12 Mon. Fachschule.
Hoffe, das es eine Information fürs Nötigste ist.