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Experten-Antwort

Einkommen Witwenrente

von Maria16.04.2024 | 20:27
268 Ansichten
6 Antworten
Ich erhalte die große Witwenrente. Zusätzlich habe ich Pachteinnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. Leider fehlen mir noch die Steuerbescheide der letzten Jahre. Muss ich von den Einnahmen die geschätzten Betriebsausgaben abziehen, dass quasi nur der zu versteuernde Gewinn übrig bleibt? Erfolgt dann eine genaue Berechnung, sobald die Steuerbescheide vorliegen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.04.2024 | 06:50

Hallo Maria, 

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die im Zusammenhang mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) anfallen, sind bei der Einkommensanrechnung als Arbeitseinkommen zu behandeln; maßgeblich ist jeweils die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt.

 

Bei den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich bereits um den um Werbungskosten verminderten Betrag. Dieser Betrag ist daher ohne weiteren Werbungskostenabzug der Einkommensanrechnung zugrunde zu legen.

 

Für die gewissenhafte Schätzung die Sie abgeben müssen, wenn Steuerbescheide Ihnen bis dato noch nicht vorliegen, sollte dies genauso berücksichtigt werden. Ggf. ist hierbei Ihr/e Steuerberater/in behilflich.

 

Sobald Ihnen die Steuerbescheide vorliegen, sollten diese schnellstmöglich nachgereicht werden. Dann wird die vorgenommene Berechnung abschließend überprüft.

5 Antworten

Hansam 16.04.2024 | 21:09
Falsches Forum denn dies betrifft das Steuerrecht. Steuerbescheide sind 10 Jahre aufzubewahren und da müssen Sie wohl auf die Suche gehen, oder Sie fragen Ihren Steuerberater. Gehe mal davon aus dass sich die letzten Jahre Ihr verstorbener Ehepartner um den Papierkram gekümmert hat, trotzdem sind Sie nicht im richtigen Forum.
Ultraam 17.04.2024 | 04:50
Hans schrieb

Falsches Forum denn dies betrifft das Steuerrecht. Steuerbescheide sind 10 Jahre aufzubewahren und da müssen Sie wohl auf die Suche gehen, oder Sie fragen Ihren Steuerberater. Gehe mal davon aus dass sich die letzten Jahre Ihr verstorbener Ehepartner um den Papierkram gekümmert hat, trotzdem sind Sie nicht im richtigen Forum.

Unsinn! Selbstverständlich gehört eine Frage zur Einkommensanrechnung auf die Witwenrente in dieses Forum. Und zwar nur in dieses Forum! Zur eigentlichen Frage: Es ist genauso wie die Fragestellerin es beschrieben hat. Maßgeblich für die Einkommensanrechnung ist der Gewinn. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist der Gewinn nach den eigenen Angaben zu berücksichtigen. Später ist der Steuerbescheid nachzureichen und die Rentenberechnung wird anhand des vom Finanzamt festgestellten Gewinns korrigiert.
Eilig!am 17.04.2024 | 05:58
Dann wird es aber mal höchste Zeit, sich um die Steuererklärungen zu kümmern.
Kann man nicht beeinflussenam 17.04.2024 | 13:09
Eilig! schrieb

Dann wird es aber mal höchste Zeit, sich um die Steuererklärungen zu kümmern.

Blödsinnige Aussage. Wenn einem die Zahlen / Ergebnisse noch nicht vorliegen, kann man keine aussagefähige Steuererklärung abgeben.
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