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Experten-Antwort

Einkommenanrechnung Witwenrente

von Carla Weirich16.04.2024 | 13:15
175 Ansichten
3 Antworten
Mein Mann ist am 31.12.2021 verstorben, ich beziehe seit 01.01.2022 eine 'große Witwenrente'. Zum Thema Einkommensanrechnung habe ich kürzlich der Rentenversicherung mitgeteilt, dass ich kein Einkommen aus Kapitalvermögen habe und deshalb den Steuerbescheid von 2022 mitgeschickt. Nun bekam ich ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung meines Steuerbescheids 2021. Dies ohne Begründung. Die Sachbearbeiterin am Telefon hat mir auch keinen Grund genannt. Ich verstehe nicht, um welche Informationen es dabei der DRV geht. 2021 wurde ja noch keine Witwenrente ausgezahlt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.04.2024 | 13:26

Hallo Carla Weirich,

grundsätzlich wird zur Einkommensanrechnung auf die Witwen-/Witwerrente nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch das Vorjahreseinkommen ermittelt bzw. zur Berechnung herangezogen.

Genauer kann dies jedoch nur bei einer individuellen Beratung beurteilt werden. Wir empfehlen, eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu kontaktieren.

 

2 Antworten

bielz24am 16.04.2024 | 17:12
Ich hatte eine ähnliche Frage. (Ehemann 2020 verstorben, Offenlegung Zinsen 2019.) Expertenantwort war: "Aus dem § 18b Abs. 2 Satz 5 SGB IV ergibt sich, dass das maßgebende regelmäßige Vermögenseinkommen das Einkommen dieser Einkommensart des letzten Kalenderjahres ist. Da der Steuerbescheid aus 2020 vorlag, ist demnach 2019 das maßgebende Kalenderjahr. "
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