Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Omis Liebling,
wenn ihre Oma neben der Witwenrente weitere Einkünfte bezieht, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet, dass die Altersrente ihrer Oma auf die Witwenrente angerechnet wird.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_97R0&id=§ 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes 5 320
Besteht für denselben Zeitraum ein Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93R0&id=§ 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung 5 298
Hallo Omis Liebling,
es wurde in der Experten-Antwort unterstellt, dass § 93 SGB 6 und § 97 SGB 6 zur Anwendung kommen.
Eine " einfache " Erklärung ist bei diesem Sachverhalt nicht möglich. Es wäre daher sicherlich sinnvoller, sich mit einer entsprechenden Vollmacht und den Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden , um sich den Sachverhalt vor Ort erläutern zu lassen.
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