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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Omis_Liebling20.06.2017 | 14:29
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8 Antworten

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Hallo, meine Oma hat zwei Renten: eine Witwenrente und eine eigene Rente. Außerdem bekommt sie schon lange eine Unfallrente wegen einem Berufsunfall. Sie hat mich jetzt gefragt ob ich mal bei der Rentenversicherung fragen kann, ob es richtig ist, dass wegen der Unfallrente etwas von ihrer Altersrente und von der Witwenrente abgezogen wird. Weiß jemand ob das richtig ist?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Omis Liebling,

wenn ihre Oma neben der Witwenrente weitere Einkünfte bezieht, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet, dass die Altersrente ihrer Oma auf die Witwenrente angerechnet wird.

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_97R0&id=§ 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes 5 320

Besteht für denselben Zeitraum ein Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93R0&id=§ 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung 5 298

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Omis Liebling,

es wurde in der Experten-Antwort unterstellt, dass § 93 SGB 6 und § 97 SGB 6 zur Anwendung kommen.

Eine " einfache " Erklärung ist bei diesem Sachverhalt nicht möglich. Es wäre daher sicherlich sinnvoller, sich mit einer entsprechenden Vollmacht und den Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden , um sich den Sachverhalt vor Ort erläutern zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Opaam 20.06.2017 | 14:40
Hallo, bitte genauere Angaben. Unfallrente, seit wann ? Berufsgenossenschaft oder andere Versicherung? Witwenrente seit wann? Wann geheiratet, wann geboren Mann + Frau ? Angabe vom jeweiligen Jahr ausreichend. Höhe der Renten, ohne Abzüge ca. ? Oder mit allen Unterlagen zu einer Auskunfts-und Beratungsstelle nach Terminvereinbarung gehen, hier werden Sie geholfen - kostenlos.
Omis_Lieblingam 20.06.2017 | 15:03
Also ich habe das jetzt von den Mitteilungen abgeschrieben die Oma jetzt bekommen hat. Da steht drin für die Zeit ab Juli 2017 (?): 315,34 EUR Rente von der Unfallversicherung 96,50 EUR Altersrente 491,42 EUR Witwenrente Und geheiratet haben die am 26.06.1955 Mein Opa ist am 05.04.35 geboren und die Oma am 20.01.34 Ich verstehe ja nicht was da wie abgezogen wird und warum zwei Mal!? Deshalb meine Frage :-)
senf-dazuam 20.06.2017 | 15:35
Hallo Omis Liebling! Ich versuche es trotzdem mal mit einer einfachen Antwort. Bei Witwenrenten gibt es eine Anrechnung von eigenem Einkommen, dazu zählen auch eigene Renten. Es gibt hier einen Freibetrag, der liegt bei etwa 800 Euro, insofern sollte also hier keine Einkommensanrechnung erfolgen, es sei denn es gibt noch weitere Einkommen. Ob die eine Rolle spielen, hängt aber auch vom Zeitpunkt des Todes (vor 2002?) ab. Das alles lässt sich leichter in der Beratungsstelle der DRV klären. Und die Unfallrente wird ebenfalls angerechnet, dabei sind bestimmte Höchstbeträge definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Ist dies der Fall, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt, damit der Höchstbetrag eingehalten werden kann. Das wäre es ganz grob gesagt. In der Beratungsstelle kann man Ihnen und der Omi das alles genauer und eben anhand der genauen Zahlen viel besser erklären.
Omis_Lieblingam 20.06.2017 | 15:08
Lieber Experte, danke für Ihre Antwort. Aber ich verstehe das nicht so ganz. Können Sie das auch einfacher erklären? Vielen Dank!
Fritzam 20.06.2017 | 16:37
Hallo zusammen, für die eigene Rente und die Witwenrente sind wohl Beiträge zur Kranken-und Pflegversicherung zu zahlen. Evtl. meint Omis Liebling diese Abzüge. Aber das sollte in einer A+B Stelle geklärt werden, einfach Termin machen und mit den Unterlagen dort hingehen.
Batrixam 21.06.2017 | 13:09
Ergänzung: bei der Vorsprache bitte auch die jeweils letzten Berechnungsbescheide mitnehmen, nicht nur die Anpassungsmitteilungen zum 01.07., denn sonst kann eine eventuelle Anrechnung etc. nicht nachvollzogen werden. MfG
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