Hallo Omis Liebling,
wenn ihre Oma neben der Witwenrente weitere Einkünfte bezieht, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet, dass die Altersrente ihrer Oma auf die Witwenrente angerechnet wird.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_97R0&id=§ 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes 5 320
Besteht für denselben Zeitraum ein Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_93R0&id=§ 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung 5 298