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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
eine Überprüfung der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten erfolgt bereits ab Rentenbeginn der Witwenrente.
Dass bei Ihnen bisher keine Einkommensanrechnung stattfand, lag sehr wahrscheinlich daran, dass Sie vor dem 01. September 2026 kein oder nur ein Einkommen unterhalb des gesetzlichen Freibetrages hatten.
Sobald sich Ihr laufendes Einkommen grundlegend ändert ( z.B. Beginn einer eigenen Altersrente), erfolgt nach § 18a Abs. 1 und 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch die Einkommensanrechnung sofort ab dem Monat, in dem das neue Einkommen beginnt.
Besteht ein Einkommen dauerhaft, überprüft und aktualisiert die Deutsche Rentenversicherung die Einkommensanrechnung einmal jährlich zum 01. Juli im Rahmen der Rentenanpassung, zu diesem Zeitpunkt werden die gesetzlichen Freibeträge neu angepasst und das Einkommen des vergangenen Jahres neu bewertet.
Der Bescheid der Witwenrente ist nach den rechtlichen Bestimmungen korrekt ergangen.
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