Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Zora04.09.2026 | 10:31
88 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit 2017 erhalte ich Witwenrente. Ab 01.09.2026 eigene Altersrente wegen Schwerbehinderung. Heute bekam ich einen neuen Bescheid, in dem ab 01.09.2026 die Witwenrente stark gekürzt wurde, wegen meiner Altersrente. Ich hatte vorher hier im Forum recherchiert, in dem hieß es, das die neue Einkommensanrechnung erst ab 01.07.des Folgejahres erfolgt. Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2026 | 11:06

Guten Tag,

eine Überprüfung der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten erfolgt bereits ab Rentenbeginn der Witwenrente.

Dass bei Ihnen bisher keine Einkommensanrechnung stattfand, lag sehr wahrscheinlich daran, dass Sie vor dem 01. September 2026 kein oder nur ein Einkommen unterhalb des gesetzlichen Freibetrages hatten.

Sobald sich Ihr laufendes Einkommen grundlegend ändert ( z.B. Beginn einer eigenen Altersrente), erfolgt nach § 18a Abs. 1 und 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch  die Einkommensanrechnung sofort ab dem Monat, in dem das neue Einkommen beginnt.

Besteht ein Einkommen dauerhaft, überprüft und aktualisiert die Deutsche Rentenversicherung die Einkommensanrechnung einmal jährlich zum 01. Juli im Rahmen der Rentenanpassung, zu diesem Zeitpunkt werden die gesetzlichen Freibeträge neu angepasst und das Einkommen des vergangenen Jahres neu bewertet.

Der Bescheid der Witwenrente ist nach den rechtlichen Bestimmungen korrekt ergangen.

 

9 Antworten

Renteam 04.09.2026 | 11:04
Hatten Sie vorher kein Einkommen? Also ist das ein erstmaliges Zusammentreffen, somit ist das mit dem 01.07. nicht anzuwenden. Die Altersrente ist sofort anzurechnen.
Zoraam 04.09.2026 | 11:11
Seit 2017 erfolge die Einkommensanrechnung wegen Arbeitsentgelt, Krankengeld und Arbeitslosengeld.
qwertam 04.09.2026 | 11:57
Ist doch offensichtlich, ihre neu hinzugekommene Rente ist anzurechnen, dafür fallen andere Einkünfte weg, wenn sie diese nicht mehr erhalten.
SBam 04.09.2026 | 12:06
Sie sollten wissen, dass Rückfragen in der Regel von Experten nicht gesondert beantwortet werden. Diese können doch nicht jeden Thread mehrfach lesen. Da müssen Sie dann schon einen neuen Thread eröffnen. Glauben Sie wirklich die Anrechnung Ihrer Rente wäre falsch? Ihr Rententräger wusste doch von den anderen Einkommensarten, sonst wäre doch schon vorher gar keine Anrechnung erfolgt.
Timam 04.09.2026 | 14:24
Also wollen Sie im Juli dann lieber die ganzen Monate zurückzahlen in denen sie zu viel Rente bekommen haben? Und nein, die Anrechnung ist richtig
SBam 04.09.2026 | 14:28
Die Rentenversicherung kann bei einer wesentlichen Änderung des Einkommens die Witwenrente unterjährig neu berechnen. Der Wechsel von Krankengeld/Arbeitslosengeld auf eine eigene Altersrente ist eine solche Änderung. Kurz gesagt: Krankengeld/ALG → bisherige Anrechnung ⬇️ ab September eigene Altersrente → höheres anrechenbares Einkommen ⬇️ Witwenrente kann schon ab September entsprechend gekürzt werden. Die jährliche Berechnung zum 1. Juli ist vor allem für die reguläre Überprüfung der Einkommensanrechnung wichtig. Sie bedeutet nicht, dass eine deutliche Änderung des Einkommens zwischendurch grundsätzlich ignoriert wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026