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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Hinterbliebenenrente Eink.selbst.Arbeit

von Besserwisser17.06.2024 | 13:34
151 Ansichten
1 Antworten
Hallo liebes Expertenteam, ich beziehe neben meiner eig. Altersrente noch eine Hinterbliebenenrente nach altem Recht. Diese wird bereits z.T. gekürzt w.der eig.Altersrenteneinkünfte. Jetzt habe ich einmalig in 3/24 Honorareinkünfte erzielt, die steuerlich als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu werten sind und bei der Steuerveranlagung 2024 erfasst werden. Frage: Werden diese Einmaleinkünfte bei der Anrechnungsneuberechnung zum 1.7.24 berücksichtigt und wenn ja, mit welchem Betrag ? Zwölftelung ? Muss ich diese jetzt schon der DRV melden oder erst wenn der Steuerbescheid 2024, also frühestens in 2025 , vorliegt ? Fällt die Berücksichtigung automatisch zum 1.7.25 weg, sofern keine neu zu berücksichtigenden Sachverhalte vorliegen ? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 13:48

Hallo Besserwisser, da schon Einkünfte über dem Freibetrag bezogen werden wird jeder weitere Hinzuverdienst angerechnet und führt zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

 

Inwieweit sich eine Anrechnung auswirkt und ab welchem Zeitpunkt eine Kürzung beginnt oder endet ist in einer persönlichen Beratung zu betrachten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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