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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung

von Witwe27.11.2019 | 17:29
203 Ansichten
3 Antworten

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Mein Mann ist verstorben und ich bekomme eine Witwenrente. Außer meinem Verdienst aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich auch Einkünfte in Höhe von 5000,-- EURO aus Verpachtung. Ich bin aber nicht Inder Landwirtschaft tätig. Werden die Einkünfte aus der Pacht auf die Witwenrente angerechnet und falls ja gibt es auch hier einen Freibetrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Witwe,

ich möchte auf die Antwort von W°lfgang verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

EKam 27.11.2019 | 20:02
Da entsprechende Fragen hier schon hundertfach beantwortet wurden, verweise ich zum Selbststudium auf die folgende Broschüre ab Seite 30. Sie könnten allerdings auch die Suchfunktion bemühen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
W°lfgangam 27.11.2019 | 20:12
Hallo Witwe, woraus resultieren denn die Pachteinnahmen? Wird es vom Finanzamt als Einkommen aus gewerbliche Tätigkeit eingestuft, zählt es als Einkommen bei der Witwenrente - dann rd. 40 % pauschaler Abzug. Ist es 'nur' Vermögenseinkommen, zählt es nur beim 'neuen' Hinterbliebenenrentenrecht als Einkommen ('altes' Recht gilt nur bei Eheschließung vor 2002 + wenigstens einer von beiden ist vor 1962 geborenen) - dann Pauschalabzug grundsätzlich 25 %. Eigentlich wird die Frage nach den mitzuzählenden Einkommensarten - egal ob altes/neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist - gleich beim Witwenrentenantrag geklärt ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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