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Einkommensanrechnung 2009

von Ruth20.10.2008 | 20:09
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11 Antworten

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Mein Vater bekommt ab 01.02.2009 eine Altersrente für langjährig Versicherte. Da er Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt stellt sich ihm die Frage: gehört das zum anrechenbaren Einkommen? Hat nichts mit Land-oder Forstwirtschaft zu tun. Schön wäre eine übersichtlich gestaltete Tabelle, woraus ersichtlich ist, was zum anrechenbaren Einkommen dazugehört. Mein Vater steht auf sowas schriftliches. Würde ich ihm gerne ausdrucken und vorlegen. Tipps wo ich sowas finde?? Danke, Ruth

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Agnes, - und ., wird zugestimmt.

10 Antworten

Schiko.am 20.10.2008 | 22:38
Hierfür gibt es keine tabelle da einkommen auf die normale rente mit 65 jahren, auch arbeitsverdienst , die gesetz- liche rente nicht mindert. Differenziert ist dies anwend- bar auf eine witwenrente wenn das eigene einkommen bestimmte grenzen über- schreitet. MfG.
-am 21.10.2008 | 08:24
Wenn Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung als Gewerbeeinnahmen versteuert werden, zählt auch dies als Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten...
Agnesam 21.10.2008 | 07:56
Hallo Ruth, Ihr Vater erhält also eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 bzw. künfig 65+X). Damit sind bis zum Erreichen dieser Altersgrenze die Hinzuverdienszgrenzen zu beachten. Hinzuverdienst sind "Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen" (§ 34 SGB VI). Sonstige Einkünfte wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte gehören nicht zu den Einkommen. Eine besondere Tabelle gibt es bei diesem klaren Sachverhalt nicht. Agnes
Agnesam 21.10.2008 | 08:34
Hallo "." Ihr Beitrag enthält Quellenangaben für diese Auslegung, z.B. (ISRV:NI:FAVR 1/2000 10). Wo kann ich diese finden? Gruß Agnes
.am 21.10.2008 | 09:02
.am 21.10.2008 | 08:25
R3.5.1 Besonderheiten bei Vermietung und Verpachtung Bei diesen Einkünften ist steuerrechtlich - nach entsprechender Erklärung gegenüber dem Finanzamt und Versteuerung der Wertsteigerung - eine Überführung in das Privatvermögen möglich. Arbeitseinkommen i. S. des § 34 Abs. 2 SGB 6 wird immer dann (noch) bezogen, wenn diese Einkünfte weiterhin steuerrechtlich z. B. als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) behandelt werden. Einnahmen aus einem (teilweise oder vollständig) verpachteten Betrieb sind somit Arbeitseinkommen, wenn sie im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ausgewiesen sind. Ob eine selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang unmaßgeblich (ISRV:NI:FAVR 1/2000 10). Pachteinnahmen stellen nur dann kein Arbeitseinkommen dar, wenn sie nicht der Einkommensteuer unterliegen oder als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" im Steuerbescheid erscheinen (ISRV:NI:RBRTB 2/95 3), (ISRV:NI:RBRTN 1/96 5).
Schiko.am 21.10.2008 | 11:42
Geehrte frau agnes"mein vater bekommt ab 1.09.2009 eine altersrente für langjährig ver- sicherte" Woraus können sie ersehen, dass es sich hier um eine altersrente vor erreichung der regelaltersrente handelt. Vielen dank. MfG.
Agnesam 21.10.2008 | 11:59
Hallo @Schiko, echt oder falsch, 1. Ruth hat den 1.2.2009 genannt, nicht 1.9.2009 2. Ruth hat ausdrücklich die "Altersrente für langjährig Versicherte" angegeben. Wenn es sich um die "Regelaltersrente" handeln würde, hätte Ruth dies sicher auch so formuliert. Außerdem hätte dann ihre Frage auch keinen Sinn. Agnes
Schadeam 21.10.2008 | 12:05
ja, ja, wer (die Ausgangsfrage) lesen kann, ist in der Tat echt im Vorteil....
Schiko.am 21.10.2008 | 13:13
Ja, ja, ich war es schon. Entschuldigung, das für sie entscheidende, das datum 1.09. 2008 war mein schreib- fehler. Um 13:17 MfG.
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